🇵🇱 PRZEDSIĘBIORSTWO USŁUGOWO-PRODUKCYJNE PL

PCA AB 1134 • Toruń, Polen • 26 Methoden

Umwelt

PRZEDSIĘBIORSTWO USŁUGOWO-PRODUKCYJNE ist ein von PCA unter der Nummer AB 1134 akkreditiertes Labor (Toruń, Polen). Der Akkreditierungsbereich umfasst 26 Prüfmethoden in den Bereichen: Umwelt. Geprüft werden unter anderem: Abgase, Allgemeine Umwelt – atmosphärische Luft. Am häufigsten eingesetzte Techniken: Nichtdispersive Infrarotspektrometrie (NDIR), Aspirationsverfahren, Gravimetrisches Verfahren.

Auf einen Blick

  • Akkreditierungsnummer: PCA AB 1134
  • Methoden im Geltungsbereich: 26
  • Arten von Prüfobjekten: 2
  • Eingesetzte Techniken: 10
  • Ort: Toruń, Polen
Akkreditierungsnummer
AB 1134
Akkreditierungsstelle
PCA
Adresse
„EKO-TOR” S.C., Michał Kopczyński, Mirosława Stawska, ul. Grunwaldzka 11/1, 87-100 Toruń
Ort
Toruń, Polen

Was dieses Labor prüft (2)

Eingesetzte Prüftechniken (10)

Laborstandorte

Angaben zur Akkreditierungsurkunde

Ausgabedatum
25.09.2026
Ausgabe Nr.
21

Akkreditierungsumfang — Prüfverfahren (26)

Nr. Prüfgegenstand Methodik / Parameter Technik Bezugsdokument
Labor
1 Abgase Gasvolumenstrom bei dynamischen Drücken > 10 Pa
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Stauverfahren PN-Z-04030-7:1994
2 Abgase Geschwindigkeit
Geschwindigkeit (0,4 − 40) m/s
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Anemometrisches Verfahren PN-Z-04030-7:1994
3 Abgase Probenahme zur Bestimmung der Staubkonzentration
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-Z-04030-7:1994
4 Abgase Staubkonzentration
Bereich (0,001 – 18,7) g/m3
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Gravimetrisches Verfahren PN-Z-04030-7:1994
5 Abgase Staubemission (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-Z-04030-7:1994
6 Abgase Schwefeldioxidkonzentration
SO2 (6,0 − 2580) mg/m3
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Nichtdispersive Infrarotspektrometrie (NDIR) PN-ISO 10396:2001
7 Abgase SO2-Emission (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-ISO 10396:2001
8 Abgase Stickstoffmonoxidkonzentration
NO (3,0 − 1229) mg/m3
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Nichtdispersive Infrarotspektrometrie (NDIR) PN-ISO 10396:2001
9 Abgase Emission von NO (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-ISO 10396:2001
10 Abgase Konzentration der Stickstoffoxide
NOX (2,0 − 1883) mg/m3
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Chemilumineszenzverfahren PN-ISO 10396:2001
11 Abgase Emission von NOX (NO und NO2 berechnet als NO2) (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-ISO 10396:2001
12 Abgase Kohlenmonoxidkonzentration
CO (3,0 − 1141) mg/m3
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Nichtdispersive Infrarotspektrometrie (NDIR) PN-ISO 10396:2001
13 Abgase Kohlenmonoxidemission (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-ISO 10396:2001
14 Abgase Sauerstoffkonzentration
O2 (0,2 – 21) %
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Paramagnetisches Verfahren PN-ISO 10396:2001
15 Abgase Sauerstoffkonzentration
Bereich (0,2 − 21) %
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Elektrochemisches Verfahren PN-ISO 10396:2001
16 Abgase Kohlendioxidkonzentration
CO2 (0,1 – 18,1) %
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Nichtdispersive Infrarotspektrometrie (NDIR) PN-ISO 10396:2001
17 Abgase Konzentration organischer Stoffe in Gas- und Dampfform, ausgedrückt als gesamter gasförmiger organischer Kohlenstoff
Bereich (1,0 − 500) mg/m3
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Kontinuierliche Flammenionisationsdetektion (FID) PN-EN 12619:2013-05
18 Abgase Emission organischer Stoffe in Gas- und Dampfform, ausgedrückt als gesamter gasförmiger organischer Kohlenstoff (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-EN 12619:2013-05
19 Abgase Probenahme zur Bestimmung der Konzentrationen organischer Verbindungen
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
Aspirationsverfahren mit Aktivkohle/ Kieselgel/ Absorptionslösungen PN-Z-04008-4:1999
20 Abgase Emission organischer Verbindungen (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-Z-04008-4:1999
21 Abgase Probenahme zur Bestimmung der Konzentration einzelner gasförmiger organischer Verbindungen
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-EN 13649:2005
22 Abgase Emission einzelner gasförmiger organischer Verbindungen (berechnet)
Geregelter Bereich: Periodische Messungen der Emissionen in die Luft aus stationären Quellen für Zwecke des geregelten Bereichs Die Kompetenz des Laboratoriums wurde unter Berücksichtigung der anwendbaren Anforderungen der Durchführungsvorschriften zum Gesetz vom 27. April 2001 – Umweltschutzrecht bestätigt
PN-EN 13649:2005
23 Abgase Probenahme zur Bestimmung der Konzentrationen anorganischer und organischer Verbindungen Aspirationsverfahren PB-06 wydanie 13 z dnia 17.10.2022 r.
24 Abgase Emission von anorganischen und organischen Verbindungen (berechnet) PB-06 wydanie 13 z dnia 17.10.2022 r.
25 Allgemeine Umwelt – atmosphärische Luft Staubkonzentration
Bereich (0,01 − 10) mg/m3
Gravimetrisches Verfahren PB-08 wydanie 10 z dnia 17.10.2022 r.
26 Allgemeine Umwelt – atmosphärische Luft Probenahme zur Messung der Konzentration:
Staub organischer Stoffe anorganischer Stoffe von Metallen und ihren Verbindungen
Aspirationsverfahren PB-08 wydanie 10 z dnia 17.10.2022 r.

Bezugsnormen (7)

PB-06 wydanie 13 z dnia 17.10.2022 r.
PB-08 wydanie 10 z dnia 17.10.2022 r.
PN-EN 12619:2013-05
PN-EN 13649:2005
PN-ISO 10396:2001
PN-Z-04008-4:1999
PN-Z-04030-7:1994

Derselbe Geltungsbereich als Daten (JSON): https://labcoda.pl/api/accreditation-scopes/labs/PL/AB%201134