Trinkwasseruntersuchungen nur mit Akkreditierung und Registereintrag
Die Novelle des polnischen Wassergesetzes ersetzt die Zulassung durch die Sanitärinspektion durch eine verpflichtende PCA-Akkreditierung und den Eintrag in ein Register des Obersten Sanitätsinspektors. Am 21. August lief die Meldefrist für bereits akkreditierte Labore ab.
- Untersuchungen von Trinkwasser und Badegewässern dürfen nur Labore durchführen, die von der PCA nach PN-EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und im Register des Obersten Sanitätsinspektors eingetragen sind.
- Proben muss ein akkreditierter Probenehmer ziehen; Personen mit Berechtigung nach altem Recht dürfen bis zum 21. Mai 2028 weiterarbeiten.
- Der Meldung sind das Akkreditierungszertifikat samt Geltungsbereich sowie die Teilnahme an Eignungsprüfungen der letzten zwei Jahre mit Bewertung beizufügen — diese Angaben werden im öffentlichen Informationsbulletin veröffentlicht.
- Eine mikrobiologische Überschreitung — E. coli, intestinale Enterokokken, coliforme Bakterien oder Legionellen im Warmwasser — erfordert einen Teilbericht, der dem Sanitätsinspektor noch am Tag der Erstellung zugeht; übrige Überschreitungen innerhalb von sieben Tagen.
- Der Bericht muss die Registernummer, die Namen des Probenehmers und der freigebenden Person sowie die Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenze des Verfahrens enthalten.
- Für einen fehlenden Teilbericht oder eine Fristüberschreitung droht ein Bußgeld von 100 bis 10 000 PLN, verhängt per Bescheid des Sanitätsinspektors.
- Labore ohne Akkreditierung, die bisher mit einer Zulassung der Sanitärinspektion arbeiten, dürfen bis zum 21. Mai 2030 weitermachen, sofern sie jährlich zugelassen werden.
Quelle: Dziennik Ustaw 2026 poz. 605