ASTM D6400-26: strengere Anforderungen an den biologischen Abbau kompostierbarer Kunststoffe
ASTM International hat die Norm D6400 zur Kennzeichnung von Kunststoffen überarbeitet, die für die aerobe Kompostierung in kommunalen oder industriellen Anlagen bestimmt sind. Der zulässige Anteil an Nebenbestandteilen sinkt von 5 % auf 3 %, und die Pflicht zu gesonderten Abbauprüfungen erfasst mehr Bestandteile.
- Nebenbestandteile — Druckfarben, Klebstoffe, Beschichtungen, Farbmittel, Verarbeitungshilfsmittel und Rückstände — dürfen nun bis zu 3 % statt 5 % ausmachen, eine Verringerung um 40 %, erarbeitet mit dem Biodegradable Products Institute (BPI).
- Gesonderte Prüfungen des biologischen Abbaus gelten nun für Bestandteile mit 1 bis 15 % der Trockenmasse (bisher 1 bis 10 %); Bestandteile oberhalb dieser Schwelle werden über die Kompostierbarkeitsanforderungen an das Endprodukt erfasst.
- Die Norm gilt für Kunststoffe und Kunststoffprodukte einschließlich Verpackungen, die unter thermophilen Bedingungen kompostiert werden sollen; die Änderungen erarbeitete der Unterausschuss D20.96, die neue Ausgabe umfasst 4 Seiten.
- Nach Angaben von ASTM betrifft die Überarbeitung Zertifizierungsstellen sowie Hersteller und Händler, die Normkonformität angeben, und gibt Kompostieranlagen eine solidere technische Grundlage zur Bewertung zertifizierter Produkte.
Quelle: ASTM International — Compostable Products Standard Revised