Der CO2-Fußabdruck von Industriebatterien muss deklariert werden

Ab dem 18. Februar 2026 benötigen Industriebatterien über 2 kWh eine verifizierte Erklärung zum CO2-Fußabdruck. Sie muss auf berechneten Lebenszyklusdaten beruhen.

Quelle: EUR-Lex

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