SNAS: ab 30. September 2026 neue Ausgabe der Richtlinie MSA-08 zu Informations- und Kommunikationstechnik bei der Konformitätsbewertung; ein physisches Prüflabor kann kein „virtueller Standort“ sein
Der Slowakische Nationale Akkreditierungsdienst (SNAS) hat die Richtlinie MSA-08 (Ausgabe 2) herausgegeben, gültig ab 30. September 2026. Sie ist eine Übersetzung des verbindlichen Dokuments Global ACI-TECH-3-003 (M), Version 1.0 vom 10. Juli 2026, zur Nutzung von IKT für Zwecke der Konformitätsbewertung und ersetzt MSA-08 vom 16. April 2025.
- Global ACI hat IAF MD 4:2025 ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in seine eigene Reihe übernommen. Das Dokument umfasst Managementsysteme, Validierung und Verifizierung sowie Personen- und Produktzertifizierung und gilt für Konformitätsbewertungs- und Akkreditierungsstellen. IKT ist nicht verpflichtend, wird sie aber als Teil der Bewertungsmethodik genutzt, ist das Dokument anzuwenden; zu IKT zählen u. a. Smartphones, Laptops, Drohnen, Kameras, tragbare Technologien und künstliche Intelligenz.
- Ein virtueller Standort ist ein Ort, an dem die Kundenorganisation in einer Online-Umgebung arbeitet oder Dienstleistungen erbringt. Er gilt nicht als virtuell, wenn Prozesse in einer physischen Umgebung stattfinden müssen — als Beispiele nennt das Dokument Lagerung, Fertigung, physische Prüflabore, Installation und Reparatur physischer Produkte. Ein virtueller Standort zählt bei der Berechnung der Audit- oder Begutachtungszeit als eigener Standort.
- Der Einsatz von IKT muss vor der Begutachtung von beiden Seiten vereinbart werden, unter Wahrung von Informationssicherheit und Vertraulichkeit; ohne Einigung sind andere Methoden anzuwenden. Die Stelle ermittelt und dokumentiert Risiken und Chancen jedes IKT-Einsatzes, prüft bei der Antragsprüfung die Infrastruktur der Beteiligten und legt im Plan Art und Umfang des IKT-Einsatzes fest.
- Teammitglieder und weitere Personen (z. B. Drohnenpiloten, technische Experten) müssen mit den eingesetzten Werkzeugen umgehen können; Berichte und Aufzeichnungen müssen Umfang und Wirksamkeit des IKT-Einsatzes angeben, virtuelle Standorte im Geltungsbereich samt den dort ausgeführten Tätigkeiten sind auszuweisen. Zusammen mit MSA-08 kündigte SNAS MSA-10 zur Harmonisierung von Sanktionen (Global ACI-TECH-3-025, ab 30. September) und eine neue MSA-09 zu Kriterien für die Bewertung von Konformitätsbewertungsprogrammen und Programmeignern (Global ACI-TECH-3-019, ab 25. September) an.