Kommunales Abwasser unter Mikroschadstoff-Überwachung
Die neue Abwasserrichtlinie fügt eine vierte Reinigungsstufe für Arzneimittel- und Kosmetikrückstände sowie eine Pflicht zur Überwachung von PFAS und Mikroplastik hinzu. Einheitliche Messmethoden sollen 2027 vorliegen.
- Bisher zählten im Abwasser vor allem organische Fracht, Stickstoff und Phosphor.
- Nun kommen Stoffe hinzu, die in Spuren vorliegen und von den älteren Reinigungsstufen nicht entfernt werden.
- Die größten Anlagen sollen eine vierte Reinigungsstufe einführen — für Rückstände von Arzneimitteln und Kosmetikbestandteilen.
- Ein großer Teil ihrer Kosten wird von den Herstellern dieser Erzeugnisse getragen, und ihre Wirksamkeit ist durch Messungen nachzuweisen.
- Gesondert festgeschrieben ist die Überwachung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen sowie von Mikroplastik: am Zulauf und am Ablauf der Anlage, bei Mikroplastik zusätzlich im Klärschlamm.
- Das Verfahren zur Bestimmung der PFAS-Summe soll bis zum 2. Januar 2027 vorliegen, die Methode für Mikroplastik bis zum 2. Juli 2027 — bis dahin arbeiten die Laboratorien mit eigenen Verfahren und bereits verfügbaren Normen.
- Die Abwasseruntersuchung ist nicht mehr die Domäne der klassischen Sanitärchemie: Sie verlangt Spurenanalytik sowie Kompetenz in Partikelmikroskopie und -spektroskopie.
Quelle: EUR-Lex