Ethylenoxid bleibt beim Schutz polnischer Sammlungen vor Schimmel — Zustimmung der Kommission bis 2031

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2146, veröffentlicht am 28. September 2026, hat die Kommission Polen gestattet, bis zum 31. Juli 2031 Biozidprodukte mit Ethylenoxid zum Schutz des kulturellen Erbes zuzulassen. Der Stoff wurde für die Produktart 2 nicht genehmigt, und Polen hat dargelegt, dass es gegen Schimmel- und Bakterienbefall von Sammlungen keine wirksame Alternative gibt.

Quelle: Dziennik Urzędowy Unii Europejskiej — decyzja wykonawcza Komisji (UE) 2026/2146

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