Pflanzkartoffeln: ab 1. Februar 2027 Multiplex-Real-Time-RT-PCR statt Augenstecklingstest und ELISA
Eine Verordnung des polnischen Landwirtschaftsministers vom 29. Juli 2026 (Gesetzblatt 2026 Pos. 1041) ändert die Nachprüfung von Pflanzkartoffeln: Statt des Augenstecklingstests an Pflanzen aus ausgepflanzten Augen und des Immuntests DAS-ELISA untersucht das Labor Material direkt aus den Knollen mit einem molekularen Multiplex-Real-Time-RT-PCR-Test. Die Änderung gilt ab 1. Februar 2027.
- Der Test erfasst Viren, die erhebliche Ertragseinbußen verursachen können, darunter das Blattrollvirus (PLRV) sowie die Kartoffelviren A, M, S, X und Y (PVA, PVM, PVS, PVX, PVY); er wird an Knollenproben aus in der Feldbesichtigung anerkannten Vermehrungsbeständen sowie an allen Einspruchs- und Kontrollproben durchgeführt.
- Aus jeder der n × 240 Knollen wird am Nabelende ein kleines Gewebestück geschnitten; die Stücke werden zufällig zu n × 15 Primärteilproben mit je 16 Stücken zusammengefasst, die Lysate von jeweils drei Primärteilproben zu Sekundärteilproben. Wird in einer Sekundärteilprobe ein Virus nachgewiesen, werden die Primärteilproben auf alle erfassten Viren untersucht.
- Die Gewebestücke werden unter –20 °C gelagert, das Lysat bei etwa 4 °C höchstens 7 Tage (länger unter –20 °C); der Befallsgrad wird mit dem Programm SeedCalc8 der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) geschätzt, der Gesamtbefall ist die Summe der Ergebnisse für die einzelnen Viren.
- Die Sammelprobe aus einem Bestand bis 10 ha umfasst 240 Knollen aus 24 Teilproben zu je 10 Knollen; die Knollen werden zwischen dem 10. und 20. Tag nach der Krautabtötung entnommen, bei frühen Sorten nicht vor dem 10. Juli, bei mittelfrühen nicht vor dem 1. August und bei späten nicht vor dem 20. August. Lässt der Zustand der gelieferten Probe keine Materialentnahme zu, wird eine neue Probe genommen.