Untertagedeponien in Polen: neue Verordnung — Überwachungsproben mindestens alle 3 Monate, Probenahme und Prüfung nur durch akkreditierte Labore oder zertifizierte Prüfeinrichtungen

Der polnische Minister für Klima und Umwelt erließ am 26. Oktober 2026 eine Verordnung über die Anforderungen an Untertagedeponien und deren Überwachung (Gesetzblatt 2026 Pos. 1414), verkündet am 27. Oktober und in Kraft seit dem 28. Oktober. Sie ersetzt die Verordnung von 2011: Probenahme und Prüfungen im Rahmen der Überwachung erfolgen mindestens alle 3 statt alle 6 Monate und dürfen nur von Laboren mit Akkreditierungsurkunde oder von zertifizierten Prüfeinrichtungen durchgeführt werden; bei früher erteilten Konzessionen richtet sich die Überwachung bis Ende 2027 nach der Konzession.

Quelle: Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 26. Oktober 2026 über die detaillierten Anforderungen an die einzelnen Arten von Untertagedeponien sowie über Umfang, Art und Bedingungen ihrer Überwachung (Gesetzblatt 2026 Pos. 1414)

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