PCA überarbeitet ihr Akkreditierungsprogramm für die Notifizierung bei Bauprodukten — neue Regeln für Labore im System 3
Das Polnische Akkreditierungszentrum (PCA) hat am 28. September 2026 den Entwurf der Ausgabe 4 des Dokuments DAN-01 zur Stellungnahme vorgelegt, angepasst an die neue Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110. Der Entwurf legt genaue Regeln für die Akkreditierungsumfänge der einzelnen Bewertungssysteme fest, auch für Prüflaboratorien im System 3; Stellungnahmen sind bis zum 19. Oktober 2026 möglich.
- DAN-01 betrifft die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen für Tätigkeiten nach den Verordnungen (EU) Nr. 305/2011 und 2024/3110; der Entwurf legt Anforderungen für die bisherigen und die neuen Bewertungssysteme fest: 1, 1+ und 2+ für Produktzertifizierungsstellen, 3 für Prüflaboratorien und 3+ für Validierungsstellen.
- Ein Labor, das eine Akkreditierung zur Notifizierung im System 3 anstrebt, sollte für Prüfungen aller wesentlichen Merkmale akkreditiert sein, die zur Bewertung der Leistung eines Produkts nötig sind, und zwar für mindestens eine Grundanforderung; der Umfang kann auch Prüfungen mit Geräten im Herstellerwerk oder in einem externen Labor umfassen.
- Wird die Leistung anhand von Berechnungen, Tabellenwerten oder Produktdokumentation bewertet, muss das Labor die Ausgangsdaten überwachen, Eingangsdaten, Zwischenschritte und Ergebnisse dokumentieren, seine IT-Systeme validieren und absichern sowie Personal zur Freigabe der Ergebnisse berechtigen.
- Die Akkreditierung zur Notifizierung im System 3+ führt PCA im Rahmen des Programms DAVG-01 durch, dessen formale Änderungen nach der Stellungnahme zu DAN-01 folgen; wesentliche Änderungen sind im Entwurf rot markiert.
Quelle: Polskie Centrum Akredytacji — Projekt dokumentu DAN-01