Trinkwasser in Polen: fünf neue Parameter in der Verordnung des Gesundheitsministers
Die Verordnung vom 22. Mai 2026 gilt seit dem 24. Juni und ergänzt die Wasseruntersuchung um die PFAS-Summe, Bisphenol A, Uran sowie — bedingt — Halogenessigsäuren und Microcystin-LR.
- Bisphenol A mit 2,5 µg/l, die PFAS-Summe und Uran werden dauerhafte Überwachungsparameter — das Labor braucht Verfahren, deren Bestimmungsgrenze eine Konformitätsaussage erlaubt.
- Halogenessigsäuren und Microcystin-LR werden bedingt untersucht: wenn die Risikobewertung der Fassung und des Netzes es verlangt.
- Trübung und somatische Coliphagen kommen in die betriebliche Überwachung — das ändert die Probenahmepläne der Wasserversorger.
Quelle: Dziennik Ustaw 2026 poz. 748