Trinkwasser in Polen: fünf neue Parameter in der Verordnung des Gesundheitsministers

Die Verordnung vom 22. Mai 2026 gilt seit dem 24. Juni und ergänzt die Wasseruntersuchung um die PFAS-Summe, Bisphenol A, Uran sowie — bedingt — Halogenessigsäuren und Microcystin-LR.

Quelle: Dziennik Ustaw 2026 poz. 748

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