Polnische Akkreditierungsstelle ordnet die Akkreditierung für Trink- und Badegewässeruntersuchungen
Die Mitteilung Nr. 475 vom 1. Juni 2026 beschreibt die Akkreditierungsregeln für Labore, die Wasser für den menschlichen Gebrauch und Badegewässer beproben und untersuchen.
- Die Mitteilung folgt der Gesetzesänderung: Da amtliche Untersuchungen Akkreditierung und Registereintrag verlangen, müssen Labore wissen, wie ihr Geltungsbereich formuliert sein muss.
- Sie betrifft sowohl die Probenahme als auch die Prüfung — zwei getrennte Positionen im Akkreditierungsumfang.
- Die Mitteilungen der PCA sind für Labore die verbindliche Auslegung der Akkreditierungsregeln und stehen gesammelt auf der Website der Akkreditierungsstelle.