Polnische Qualitätsinspektion zu Pflanzenölen: Unregelmäßigkeiten bei 44,3 % von 88 kontrollierten Betrieben, physikalisch-chemische Parameter in 18,5 % der Partien beanstandet, Stigmastadiene in 3 Partien „kaltgepresster“ Öle
Die polnische Inspektion für die Handelsqualität von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen (IJHARS) veröffentlichte am 17. September 2026 die Ergebnisse von Kontrollen bei Pflanzenölen außer Olivenöl, mit Schwerpunkt auf kaltgepressten Ölen. Kontrolliert wurden 88 Hersteller und Geschäfte; die sensorischen Merkmale waren unauffällig, die Laboruntersuchungen stellten jedoch die angegebene Fettsäurezusammensetzung in Frage.
- Unregelmäßigkeiten wurden bei 44,3 % der kontrollierten Betriebe festgestellt. In 18,5 % der Partien wurden physikalisch-chemische Merkmale beanstandet — vor allem ein Gehalt an einfach ungesättigten, mehrfach ungesättigten oder gesättigten Fettsäuren, der nicht der Nährwertdeklaration entsprach (zu hoch oder zu niedrig); in mehreren Partien wichen die Gehalte an Omega-3-, Omega-6- und Omega-9-Fettsäuren von den Etikettangaben ab.
- In 3 Partien als kaltgepresst deklarierter Öle wurden Stigmastadiene nachgewiesen — Verbindungen, die unter hoher Temperatur entstehen. Laut IJHARS wird kaltgepresstes Öl ohne Erhitzen und ohne Raffination hergestellt; die Raffination umfasst Entschleimung, Entsäuerung, Bleichung und Desodorierung.
- Die Kennzeichnung war bei 36,5 % der Partien fehlerhaft: u. a. Angaben wie „100 % natürlich“ oder „sicher“ für Eigenschaften aller vergleichbaren Produkte, fehlende Angabe der Verarbeitung („kaltgepresst“, „raffiniert“), fehlende Pflichtangaben (Eiweiß, Salz) oder unzulässige Angaben (Omega-3, Omega-6) in der Nährwertdeklaration, Leinöl ohne Hinweis auf ausschließlich kalte Verwendung, „ohne Gentechnik“ ohne grafisches Zeichen, falsche Herkunftsangaben und Verkauf nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Es wurden Sanktionen verhängt.
- Nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 darf die verpflichtende Nährwertdeklaration um einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren ergänzt werden; Anhang I definiert sie als Fettsäuren mit einer cis-Doppelbindung bzw. mit zwei oder mehr durch cis-Methylengruppen unterbrochenen cis-Doppelbindungen. Die Abweichungen stellte IJHARS durch physikalisch-chemische Untersuchungen fest.
Quelle: IJHARS — ABC olejów roślinnych (17.09.2026), sekcja „Wyniki kontroli IJHARS”