Scherenwagenheber im Labor der polnischen Handelsinspektion: 11 von 15 Modellen bestanden die Belastungsprüfung nach PN-EN 1494+A1:2009 nicht, insgesamt wurden 13 Modelle beanstandet
Die polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde UOKiK veröffentlichte am 2. Oktober 2026 die Ergebnisse einer Kontrolle der Handelsinspektion an 15 Scherenwagenheber-Modellen mit einer Tragfähigkeit bis 2 Tonnen (Mai bis Juli 2026). Bei Laborprüfungen der Festigkeit unter der angegebenen Last (Abschnitt 6.2.2 der PN-EN 1494+A1:2009) wurden 11 Modelle beanstandet; beschädigt wurden das tragende Gestell, die Kurbel oder der Hubmechanismus.
- Die Kontrolle führten die Woiwodschaftsinspektorate der Handelsinspektion in Danzig, Krakau, Posen und Warschau bei Großhändlern und in großflächigen Märkten durch. Erfasst wurden Wagenheber, die weder Fahrzeugausrüstung noch Originalersatzteile sind; 12 Modelle stammten aus China, 3 aus Polen.
- Mängel bei Kennzeichnung und Unterlagen wiesen 11 der 15 Modelle auf: fehlende oder fehlerhafte Konformitätserklärung (11 Fälle), fehlende vorgeschriebene Angaben am Gerät, etwa Name und Anschrift des Herstellers oder Baujahr (9), Mängel in der Betriebsanleitung (9) und fehlerhafte CE-Kennzeichnung (1). Insgesamt wurden 13 Modelle beanstandet: 9 mit konstruktiven und formalen Mängeln, 2 nur mit konstruktiven und 2 nur mit formalen Mängeln.
- Laut der Ergebnisübersicht (Stand 25. August 2026) wurden einige Wagenheber bereits vor Erreichen der Nenntragfähigkeit oder vor dem vollständigen Anheben der Last beschädigt. Die beanstandeten Produkte sollen vom Markt genommen werden (in einem Fall mit nur formalen Mängeln hat der Unternehmer Korrekturmaßnahmen ergriffen), die Handelsinspektion erstattet bei den Strafverfolgungsbehörden Anzeigen zur Verhängung von Geldstrafen, und UOKiK meldet gefährliche Produkte an das EU-System Safety Gate.
- Laut Katalog des Polnischen Normungskomitees übernimmt PN-EN 1494+A1:2009 „Fahrbare oder ortsveränderliche Hubgeräte und verwandte Hebezeuge“ die EN 1494:2000+A1:2008; sie wurde am 21. Januar 2009 veröffentlicht und ersetzte PN-EN 1494:2002. Die Änderung A1 fügte den Anhang ZB hinzu, der die Norm mit den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verknüpft.