Polnische Handelsinspektion: 7 von 10 Kettensägen nach Laborprüfungen beanstandet — drei elektrische im Falltest beschädigt, vier benzinbetriebene mit fehlerhaft konstruierten Schutzvorrichtungen
Die polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde UOKiK veröffentlichte am 9. Oktober 2026 die Ergebnisse einer Kontrolle der Handelsinspektion: Von Juni bis August 2026 prüften die Inspektorate in Danzig, Posen, Warschau und Breslau bei Großhändlern und in großflächigen Märkten 10 Kettensägenmodelle — fünf netzbetriebene elektrische und fünf benzinbetriebene —, und alle Modelle wurden auch im Labor untersucht. Alle stammten aus China.
- Das Labor prüfte die Übereinstimmung mit ausgewählten Abschnitten der PN-EN ISO 11681-1:2022-10 (benzinbetriebene Kettensägen; Sicherheitsanforderungen und Prüfung für tragbare Kettensägen für die Waldarbeit) und der PN-EN 62841-4-1:2020-08 (elektrische Kettensägen). Geprüft wurden die Befestigung der Schutzvorrichtungen, die Gashebelsperre, der Durchmesser der Kraftstoff- und Öleinfüllöffnungen, Festigkeit und Zugänglichkeit der Kraftstoffleitungen sowie die Längsbalance am vorderen Griff, bei elektrischen Sägen zusätzlich der Schutz gegen Zugang zu spannungsführenden Teilen.
- Bei drei elektrischen Kettensägen führte der Falltest zu unzulässigen Schäden, bei vier benzinbetriebenen waren die Schutzvorrichtungen fehlerhaft konstruiert — laut UOKiK besteht damit die Gefahr eines Stromschlags und von Verletzungen. Insgesamt wurden 7 der 10 Modelle beanstandet: zwei wiesen formale und konstruktive Mängel auf, fünf nur konstruktive.
- Formale Mängel wurden bei zwei Modellen festgestellt (einer benzinbetriebenen und einer elektrischen Säge): Bei beiden war die Konformitätserklärung fehlerhaft, und in der Anleitung der Benzinsäge fehlte die Erläuterung der auf der Maschine angebrachten Warnhinweise und Informationen. Die Inspektoren prüften außerdem die CE-Kennzeichnung, die Angaben zur Identifizierung der Maschine und des Herstellers oder Importeurs sowie die Anleitung.
- In zwei Fällen gingen beim Präsidenten der UOKiK Anträge auf Einleitung von Verwaltungsverfahren ein, in den übrigen fünf folgen sie nach Abschluss der Maßnahmen der Handelsinspektion. Die gefährlichen Produkte sollen vom Markt genommen werden, und die Inspektion wird die Strafverfolgungsbehörden benachrichtigen, damit Geldstrafen verhängt werden; die UOKiK meldet gefährliche Produkte an das EU-System Safety Gate.
Quelle: UOKiK — Masz zgryz z pilarką? – kontrola Inspekcji Handlowej (9.10.2026)