Polens Hauptinspektorat für Umweltschutz kaufte von Juli bis September 2026 154 Geräte für das staatliche Umweltmonitoring: NOx-, SO2-, CO-, O3- und BTEX-Analysatoren, PM10/PM2,5-Probenehmer und automatische Staubmessgeräte
Das polnische Hauptinspektorat für Umweltschutz (GIOŚ) teilte am 1. Oktober 2026 mit, dass es im Projekt „Entwicklung und Modernisierung der Ausrüstung für Luftqualitätsuntersuchungen und Unterstützung der Luftqualitätsbeurteilung“ im dritten Quartal 2026 insgesamt 154 Messgeräte für das staatliche Umweltmonitoring gekauft hat.
- Gekauft wurden Analysatoren für gasförmige Schadstoffe: 17 für NOx, 13 für SO2, 10 für CO und 15 für Ozon, außerdem 20 Kohlenwasserstoff-Analysatoren (BTEX) sowie 11 Mehrgaskalibratoren mit Nullluftgeneratoren.
- Für Feinstaub wurden 25 LVS-Probenehmer für PM10/PM2,5 und 25 automatische Messgeräte zur kontinuierlichen gleichzeitigen Messung von PM10 und PM2,5 beschafft, zur Aufbereitung von Staubproben 2 Extraktoren. Hinzu kamen 13 Container für automatische Messstationen (2 mit 2,5 × 3,0 m und 11 mit 2,5 × 4,0 m) und 3 mobile Messstationen.
- Die Referenzverfahren legt die polnische Verordnung über die Beurteilung der Stoffkonzentrationen in der Luft fest (konsolidierte Fassung, Gesetzblatt 2024 Pos. 870): PN-EN 14211:2013-02 für NO2 und NOx (Chemilumineszenz), PN-EN 14212:2013-02 für SO2 (UV-Fluoreszenz), PN-EN 14625:2013-02 für Ozon (UV-Photometrie), PN-EN 14626:2013-02 für CO (NDIR) und PN-EN 14662-1, -2 und -3 für Benzol.
- Referenzverfahren für PM10 und PM2,5 ist die Gravimetrie nach PN-EN 12341:2014-07. Automatische Messgeräte gelten als gleichwertiges Verfahren: Die Vergleichbarkeit mit dem Referenzverfahren wird nach PN-EN 16450:2017-05 nachgewiesen, und ihre Ergebnisse werden rückwirkend korrigiert, damit sie dem Referenzverfahren entsprechen.