Weniger Straßen mit Umweltentscheidung, dafür werden Abschnitte summiert

Die polnische Verordnung des Ministerrats vom 2. September 2026 nimmt den Ausbau befestigter Straßen bis 2 km und den Umbau bis 4 km außerhalb von Schutzgebieten von der Umweltentscheidung aus.

Quelle: Dziennik Ustaw 2026 poz. 1185

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