Biobor JF in Flugzeugtanks: Polen darf das Biozid bis 24. Oktober 2027 zulassen — Beschluss (EU) 2026/1104; ähnliche Genehmigungen für Ungarn und Estland, der Antrag auf Genehmigung des Wirkstoffs wurde erst 2025 gestellt
Der am 26. Mai 2026 veröffentlichte Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1104 der Kommission erlaubt dem polnischen Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten, seine Genehmigung für die Verwendung von Biobor JF durch berufsmäßige Verwender zur Entfernung von Mikroorganismen aus Kraftstofftanks und Kraftstoffsystemen von Luftfahrzeugen bis 24. Oktober 2027 zu verlängern. Ungarn erhielt die Genehmigung bis 28. Oktober 2027 (2026/1182), Estland bis 27. Oktober 2027 (2026/2122, veröffentlicht am 28. September).
- Laut Beschluss wird die mikrobielle Kontamination von Kraftstofftanks durch Bakterien, Schimmelpilze und Hefen verursacht, die in stehendem Wasser wachsen und sich an der Grenzfläche zwischen Kraftstoff und Wasser von Kohlenwasserstoffen ernähren; wird sie nicht beseitigt, kann sie zu Triebwerksstörungen führen und die Lufttüchtigkeit gefährden. Vorbeugung, Nachweis und Maßnahmen nach dem Nachweis sind daher entscheidend, um Betriebsprobleme zu vermeiden.
- Der Wirkstoff von Biobor JF — die Reaktionsmasse aus 2,2’-[(1-Methylpropan-1,3-diyl)bis(oxy)]bis[4-methyl-1,3,2-dioxaborinan] und 2,2’-Oxybis(4,4,6-trimethyl-1,3,2-dioxaborinan) — wurde für Produktart 6 nicht bewertet und gehört nicht zum Prüfprogramm, sodass die Mitgliedstaaten das Produkt nur nach Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zulassen können. Das einzige von Flugzeug- und Triebwerksherstellern empfohlene Alternativprodukt, Kathon FP 1.5, wurde im März 2020 nach schweren Triebwerksstörungen vom Markt genommen.
- Polen nutzt diesen Weg seit 2020: Der Beschluss (EU) 2021/1315 erlaubte die Verlängerung der Maßnahme vom 6. November 2020 bis 6. November 2022 (damals auch zur Vorbeugung gegen Mikroorganismen), der Beschluss (EU) 2023/2634 die der Maßnahme vom 13. März 2023 bis 13. März 2025. Die aktuelle polnische Maßnahme vom 23. Oktober 2025 galt bis 21. April 2026.
- 2021 wurde der Antrag auf Genehmigung der Wirkstoffe für Mitte 2022 angekündigt, 2023 für das erste Halbjahr 2024; laut dem Beschluss von 2026 wurde er im Juni 2025 bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Wirkstoffgenehmigung und Produktzulassung wären eine dauerhafte Lösung, doch die Verfahren dauern lange. Eine mechanische Tankreinigung ist nicht immer möglich, und die Verfahren der Triebwerkshersteller verlangen ein Biozid auch dann, wenn gereinigt wird.