Das erste EU-Bodengesetz stellt Anforderungen an Laboratorien

Die Richtlinie zur Bodenüberwachung trat am 16. Dezember 2025 in Kraft, die Staaten haben drei Jahre zur Umsetzung. Erstmals gelten Mindestqualitätsanforderungen für Laboratorien, die Boden untersuchen.

Quelle: Komisja Europejska

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