Lebensmittelverpackungen ohne PFAS: drei Grenzwerte, die jemand messen muss
Seit dem 12. August 2026 darf Lebensmittelkontaktverpackung die PFAS-Grenzwerte nicht überschreiten. Eine Prüfnorm dafür gibt es nicht — die Kommission verweist auf einen zweistufigen Weg.
- Grenzwerte aus der EU-Verpackungsverordnung: 25 ppb für jede einzelne PFAS und 250 ppb für ihre Summe — beides aus zielgerichteter Analytik, polymere PFAS ausgenommen — sowie 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer.
- Die empfohlene Prüfreihenfolge ist gegenläufig zur Intuition: zuerst Gesamtfluor. Ein Ergebnis unter 50 ppm schließt den Fall ab, ein höheres eröffnet die zielgerichtete Analytik.
- Gesamtfluor wird durch Verbrennung mit ionenchromatographischer Detektion (CIC) bestimmt, die zielgerichtete Analytik mittels Flüssigchromatographie mit Massenspektrometrie (LC-MS/MS), Vorläufer werden zuvor aufgeschlossen.
- Die Schwierigkeit liegt genau am Grenzwert: Bei 25 ppb entscheidet die Messunsicherheit über die Konformität, also zählen Laborhintergrund, Reagenzienreinheit und Einwegmaterial.
- Eine harmonisierte Norm für diese Bestimmung fehlt. Die Kommission spricht von belastbaren Analysenmethoden — die Beweislast verschiebt sich damit auf die Validierung im Labor.
- Der Verpackungshersteller braucht je Verpackungstyp einen Bericht eines akkreditierten Labors — ein wiederkehrender Probenstrom, keine einmalige Prüfung.
Quelle: EUR-Lex