Alle Verpackungen in der EU müssen recyclingfähig sein
Ab dem 12. August 2026 müssen auf den EU-Markt gebrachte Verpackungen recyclingfähig sein, und der Hersteller muss das nachweisen. Für Werkstofflabore ist das ein neuer, stetiger Auftragsstrom.
- Die Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie und gilt unmittelbar, ohne Umsetzung in nationales Recht.
- Verpackungen müssen sich sammeln, sortieren und verwerten lassen; der Hersteller belegt das mit Unterlagen statt mit einer Erklärung.
- Die Bewertung reicht bis zum einzelnen Bestandteil — Etikett, Klebstoff, Verschluss, Farbmittel —, denn diese führen zum Ausschleusen in der Sortieranlage.
- Bis zur Veröffentlichung der EU-Recyclingfähigkeitsklassen stützt sich die Konformität auf harmonisierte Normen und Laborprüfungen.
- Gefragt sind Polymeridentifizierung, Rezyklatanteil sowie Migrations- und Verarbeitbarkeitsprüfungen einzelner Chargen.
- Die Verordnung begrenzt zudem überflüssiges Verpackungsvolumen und ordnet die Kennzeichnung — jede Anforderung endet in einer Zahl, die jemand messen muss.
Quelle: EUR-Lex