Italien: Analysen der amtlichen Lebensmittelkontrolle ohne Mehrwertsteuer
Am 9. März 2026 bestätigte die Finanzverwaltung, dass Entgelte für Analysen amtlicher Labore im Rahmen der Lebens- und Futtermittelkontrolle nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.
- Amtliche Labore werden von den Regionen als zuständige Behörden benannt; Voraussetzung ist die Akkreditierung nach UNI CEI EN ISO/IEC 17025.
- Die Entscheidung betrifft Beträge zur Deckung der Kosten von Prüfungen, Versuchen und Diagnosen nach der EU-Verordnung über amtliche Kontrollen.
- Für das Labor ist das nicht nur Buchhaltung: Es verändert die Preiskalkulation amtlicher Prüfungen gegenüber derselben Prüfung im kommerziellen Auftrag.