Italien: Analysen der amtlichen Lebensmittelkontrolle ohne Mehrwertsteuer

Am 9. März 2026 bestätigte die Finanzverwaltung, dass Entgelte für Analysen amtlicher Labore im Rahmen der Lebens- und Futtermittelkontrolle nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.

Quelle: FiscoOggi — Agenzia delle Entrate

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