Frankreich darf das Inverkehrbringen und den Einbau von mit Kreosot und verwandten Stoffen behandeltem Holz weiter verbieten — Kommission verlängert die Genehmigung bis 7. Juni 2028 (Beschluss (EU) 2026/1377)
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1377 der Kommission vom 11. Mai 2026, veröffentlicht am 18. Juni, ändert den Beschluss (EU) 2019/961: Der Zeitraum, in dem Frankreich seine vorläufige Maßnahme nach Artikel 129 REACH anwenden darf, wird von 59 auf 108 Monate verlängert, also bis 7. Juni 2028. Er gilt rückwirkend ab 8. Mai 2024, weil die vorherige Genehmigung auslief, bevor die Kommission die Änderung von Eintrag 31 in Anhang XVII REACH abgeschlossen hatte.
- Ein französischer Erlass vom 18. Dezember 2018 verbot ab 23. April 2019 das Inverkehrbringen und den Einbau von Holz, das mit Kreosot (CAS 8001-58-9) und den acht Stoffen aus Eintrag 31 von Anhang XVII REACH behandelt ist — u. a. Kreosotöl, Anthracenöl, Holzkreosot und Steinkohlenteerdestillate —, sowie die Wiederverwendung solchen Holzes, unabhängig vom Zeitpunkt der Behandlung. Ausgenommen sind Bahnschwellen.
- Grundlage war eine Expositionsbewertung: Für Holz im Freien mit Bodenkontakt oder in Süß- oder Salzwasser überstieg die geschätzte Exposition die abgeschätzten Nicht-Effekt-Konzentrationen (PNEC), für Bahnschwellen ohne Boden- und Wasserkontakt nicht. Der Beschluss von 2019 stufte zudem die übrigen acht Stoffe wegen ihres chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Profils als kreosotähnlich ein.
- Frankreich reichte am 7. Oktober 2022 ein Anhang-XV-Dossier bei der ECHA ein, die Ausschüsse RAC und SEAC übermittelten ihre Stellungnahmen am 31. Januar 2024 an die Kommission. Die Kommission bereitet eine Änderung von Eintrag 31 vor; Frankreich schlug vor, und beide Ausschüsse unterstützten, die neue Beschränkung 12 Monate nach Inkrafttreten anzuwenden — die Verlängerung soll auch diesen Zeitraum abdecken.
- Für Labore heißt das: Prüfungen von Altholz und Holzerzeugnissen auf Kreosot und die acht verwandten Stoffe können in Frankreich mindestens bis Mitte 2028 für die Kontrolle des nationalen Verbots nötig sein, während in der ganzen EU die Neufassung von REACH-Eintrag 31 aussteht.