Elementares Eisen als Wirkstoff mit geringem Risiko bis 26. Mai 2040 genehmigt: ≥ 989 g/kg Gesamteisen, Arsen ≤ 0,003, Quecksilber ≤ 0,001 und Blei ≤ 0,01 g/kg; EFSA: keine spezifische Methode für elementares Eisen, daher bezieht sich die Reinheit auf Gesamteisen
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/845 der Kommission, veröffentlicht am 6. Mai 2025, genehmigt elementares Eisen (CAS-Nr. 7439-89-6) als Wirkstoff mit geringem Risiko in Pflanzenschutzmitteln für den Zeitraum vom 26. Mai 2025 bis 26. Mai 2040 und nimmt es als Eintrag 52 in Teil D des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 540/2011 auf. Grundlage sind die EFSA-Schlussfolgerungen vom 2. Oktober 2024.
- Spezifikation (Anhang I): Eisen ≥ 989 g/kg Gesamteisen; toxikologisch bedenkliche Verunreinigungen im technischen Material — Arsen höchstens 0,003 g/kg, Quecksilber höchstens 0,001 g/kg, Blei höchstens 0,01 g/kg; keine CIPAC-Nr. In den Anwendungsbedingungen sind gegebenenfalls Risikominderungsmaßnahmen vorzusehen. Erwägungsgrund 10: Der Stoff ist kein bedenklicher Stoff und erfüllt die Bedingungen von Nummer 5 des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
- Ablauf: Der Entwurf des Bewertungsberichts wurde am 2. Juli 2021 vorgelegt, der aktualisierte am 25. April 2022 nach zusätzlichen Informationen; EFSA-Schlussfolgerungen — 2. Oktober 2024; der Überprüfungsbericht ging am 4. Dezember 2024 an den Ständigen Ausschuss, der Verordnungsentwurf am 11. März 2025. Laut EFSA war Österreich berichterstattender Mitgliedstaat, den Antrag stellte am 28. Juni 2018 ADAMA Agriculture B.V.
- Analytik laut EFSA (e9056): Die Mindestreinheit von 989 g/kg wurde anhand von Chargen aus der industriellen Produktion vorgeschlagen, da aber eine für elementares Eisen unspezifische Methode verwendet wurde, entspricht sie dem Gesamteisen — daher die Datenlücke: Gehalt an elementarem Eisen in mindestens fünf Chargen mit einer spezifischen Methode; auch für die Formulierung gibt es keine spezifischen Methoden. Methoden für Arsen, Quecksilber und Blei im technischen Material und in der Formulierung sind vorhanden; Rückstandsmethoden für Pflanzen, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Umwelt und Körperflüssigkeiten waren nicht erforderlich, da keine Rückstandsdefinitionen für die Überwachung vorgeschlagen wurden.
- Weitere EFSA-Feststellungen: repräsentative Verwendung — Molluskizid als Granulat, gestreut im Freiland und unter Schutz in allen essbaren und nicht essbaren Kulturen, Zierpflanzen und Rasenflächen; die toxikologische Bewertung stützte sich hauptsächlich auf Literatur, Daten zu Eisen als Nahrungsergänzung beim Menschen und Daten zu verwandten Verbindungen (Eisen(III)-phosphat, Eisen(III)-pyrophosphat, Eisen(II)-sulfat). Auch die Identität eines Beistoffs in der Formulierung blieb eine Datenlücke.