Spielzeug: EN 71-3:2019+A2:2024 (Migration bestimmter Elemente) und EN 71-13:2021+A2:2024 (olfaktorische Brettspiele, Kosmetikkoffer, gustative Spiele) im Verzeichnis harmonisierter Normen; die A1-Ausgaben bis 16. Juni 2027
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2519 der Kommission, veröffentlicht am 16. Dezember 2025, nimmt in das Verzeichnis harmonisierter Normen zur Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/740) die geänderten Normen EN 71-3:2019+A2:2024 (Zeile 3a) und EN 71-13:2021+A2:2024 (Zeile 9a) auf. Die Zeilen 3 und 9 mit den A1-Ausgaben streicht er ab 16. Juni 2027. Eine Berichtigung vom 13. März 2026 ergänzt in Zeile 3a das fehlende Präfix „EN“.
- Grundlage: Normungsauftrag C(2022) 7410 vom 24. Oktober 2022 an CEN und CENELEC; auf dieser Grundlage änderte CEN EN 71-13:2021+A1:2022 und EN 71-3:2019+A1:2021, was zu den Ausgaben +A2:2024 führte. Der Beschluss erinnert daran, dass Teil III von Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG chemische Anforderungen an Stoffe und Gemische enthält, aus denen Spielzeug besteht oder die es enthält; die Kommission bewertete gemeinsam mit CEN die neuen Ausgaben und stellte fest, dass sie die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
- Termine: Nummer 2 des Anhangs (neue Zeilen 3a und 9a) gilt ab der Veröffentlichung, Nummer 1 (Streichung der Zeilen 3 und 9 mit den A1-Ausgaben) ab 16. Juni 2027, damit die Hersteller ihr Spielzeug an die überarbeiteten Spezifikationen anpassen können. Bis dahin begründen beide Ausgaben jeder Norm die Konformitätsvermutung.
- Hintergrund aus dem Basisbeschluss (EU) 2023/740: Die Ausgabe EN 71-13:2021+A1:2022 wurde an die Richtlinien (EU) 2020/2088 und 2020/2089 angepasst — die Tabellen 1 und 2 wurden geändert und eine Tabelle 3 mit allergenen Duftstoffen ergänzt, deren Namen auf Etikett, Verpackung oder Beipackzettel anzugeben sind; die Norm legt außerdem fest, dass Kosmetikkoffer und gustative Spiele nicht von Kindern unter 36 Monaten verwendet werden dürfen. Der Beschluss 2025/2519 beschreibt nicht, was die A2-Ausgaben ändern — weder bei EN 71-13 noch bei EN 71-3.
- Berichtigung (13. März 2026, PL und EN): In Zeile 3a muss es statt „71-3:2019+A2:2024“ „EN 71-3:2019+A2:2024“ heißen. Für Laboratorien, die die Migration von Elementen aus Spielzeugmaterialien und Duftspielzeug prüfen, sind seit 16. Dezember 2025 die Ausgaben +A2:2024 die Fundstelle mit Konformitätsvermutung, nach dem 16. Juni 2027 nur noch sie.