Bauprodukte: Verordnung 2026/1310 ordnet 35 Produktfamilien Bewertungs- und Überprüfungssysteme zu – System 3 in 71 Einträgen
Die am 28. August 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) 2026/1310 der Kommission legt auf Grundlage der neuen Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110 die anwendbaren Bewertungs- und Überprüfungssysteme für Produktfamilien und -kategorien fest. Das polnische Bauforschungsinstitut ITB informierte am 2. September 2026 darüber.
- Die Systeme müssen festgelegt sein, bevor harmonisierte technische Spezifikationen und Europäische Bewertungsdokumente angewendet werden; bei der Auswahl wurden die bisherigen Systeme nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 berücksichtigt, und die Kommission weist darauf hin, dass der Rechtsakt Änderungen erfordern kann, wenn die Arbeiten an Normungsaufträgen und Europäischen Bewertungsdokumenten besondere Bedürfnisse zeigen.
- Für horizontale Merkmale gilt ein gemeinsames System: Brandverhalten von Kabeln der Klassen A, B oder C – 1+; von Produkten, bei denen ein klar erkennbarer Produktionsschritt das Brandverhalten verbessert – 1 für die Klassen A–C und 3 für D–E; ohne einen solchen Schritt – 3; Klasse F – 4; Verhalten von Dächern und Fassaden bei Brandbeanspruchung von außen – 3; Freisetzung gefährlicher Stoffe in Boden und Grundwasser sowie Gehalt gefährlicher Stoffe – 2+; Emissionen in die Innenraumluft – 3; ökologische Nachhaltigkeit – 3+.
- Anhang III ordnet Systeme in 246 Einträgen für 35 Produktfamilien zu – von Betonfertigteilen und Baubeschlägen bis zu Brandschutzprodukten; am häufigsten ist System 3 (71 Einträge), gefolgt von 2+ (61), 4 (60), 1 (45) und 1+ (9).
- Produkte, die nach einem gesonderten delegierten Rechtsakt ohne Prüfung oder Berechnung (oder ohne weitere Prüfung) als eine Leistungsstufe oder -klasse erreichend gelten, fallen unter System 4, das Vorrang vor den Systemen der übrigen Anhänge hat. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.