Ginsengextrakt für Hunde und Katzen abgelehnt: bis zu 73 % des Extrakts unbekannter Zusammensetzung, Ginsenoside spektrophotometrisch als Rg1 bestimmt, keine Methode für Vormischungen und Futter; Rücknahme bis 5. Oktober 2026
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/585 der Kommission, veröffentlicht am 16. März 2026, verweigert die Zulassung eines Extrakts aus den Wurzeln von Panax ginseng C.A. Meyer als Aromastoff für Katzen und Hunde und ordnet die Rücknahme des Zusatzstoffs und der Vormischungen bis zum 5. Juli 2026 sowie der damit hergestellten Einzel- und Mischfuttermittel bis zum 5. Oktober 2026 an. Die EFSA konnte die Sicherheit nicht bewerten, weil der Antragsteller keine vollständige Charakterisierung des Zusatzstoffs vorlegte.
- Spezifikation des Antragstellers: 27–30 % Gesamtginsenoside (als Ginsenosid Rg1), Trocknungsverlust ≤ 5 %, Asche ≤ 5 %; in 5 Chargen 27,2–29,7 %, jedoch ohne Analysenzertifikate. Der Zusatzstoff enthält Maltodextrin in unbekannter Menge, sodass die Zusammensetzung von bis zu 73 % des Extrakts unbekannt blieb — die EFSA konnte weder die Sicherheit bei der vorgeschlagenen Dosis von bis zu 20 mg/kg Alleinfuttermittel noch die Anwendersicherheit bewerten.
- Methode: Das EU-Referenzlabor empfahl für die amtliche Kontrolle die spektrophotometrische Bestimmung der Gesamtginsenoside im Zusatzstoff (Verfahren aus der Deutschen Apotheker-Zeitung, gleichwertig mit dem Italienischen Arzneibuch, 10. Ausgabe). Für Vormischungen und Futter empfahl es keine Methode, weil die eindeutige Bestimmung des Zusatzstoffs in diesen Matrizes experimentell nicht erreichbar ist.
- Grenzwerte aus einem Handelsdatenblatt, ohne Analysendaten: Blei ≤ 3,0, Cadmium ≤ 1,0, Quecksilber ≤ 0,1 mg/kg, Aflatoxin B1 ≤ 5,0 µg/kg, Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 ≤ 10,0 µg/kg, Ethanol ≤ 0,5 %, aerobe Bakterien ≤ 50 000 KbE/g (EFSA: sehr hoch), Hefen und Schimmelpilze ≤ 500 KbE/g, Salmonella in 25 g nicht vorhanden. 90 % der Partikel passieren ein 300-µm-Sieb; das Staubungspotenzial wurde nicht geprüft.
- Verlauf: Das Dossier ging am 5. November 2010 bei der EFSA ein; im Juni 2018 forderte die EFSA Ergänzungen an (Charakterisierung, Sicherheit, Wirksamkeit), im Oktober 2019 teilte der Antragsteller mit, er werde sie nicht liefern; Gutachten vom 17. März 2021. Die Kommission gab dem Antragsteller am 12. Oktober 2021 Gelegenheit zur Ergänzung und kündigte am 4. Februar 2025 die Ablehnung an — eine sachliche Antwort kam nicht.