„Vlaams roodbruin bier / Flanders Red Ale“ als geschützte geografische Angabe eingetragen — die Spezifikation nennt Gesamt- und flüchtige Säure, Ester als Ethylacetat, Farbe in EBC und Bittere in EBU
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2168 der Kommission vom 22. September 2026, veröffentlicht am 1. Oktober, trägt das belgische Bier „Vlaams roodbruin bier / Flanders Red Ale“ als g.g.A. in das Unionsregister ein. Das einzige Dokument aus dem Antrag (ABl. C/2026/2612 vom 7. Mai 2026) legt analytisch überprüfbare Qualitätsparameter fest.
- Parameter: Stammwürze > 7 °Plato, Farbe > 50 und < 80 EBC, Alkohol ≥ 3 % vol., Bittere < 15 EBU, CO₂ > 4,0 und < 7,0 g/l, Gesamtsäure > 40 und flüchtige Säure > 10 Milliäquivalente NaOH/l, Ester > 50 ppm Ethylacetat. Mindestens 70 % des verwendeten Malzes haben eine Farbe von mindestens 7–8 bis höchstens 160 EBC.
- Es handelt sich um ein Bier mit Mischgärung: Neben Saccharomyces cerevisiae wirken Lactobacillus spec. und Brettanomyces spec. Es reift ganz oder teilweise in stehenden Eichenfässern („foeders“) mit 50–700 hl Nettovolumen; der Verschnitt soll einen pH-Wert erreichen, der mit dem von Wein vergleichbar ist.
- Der Verschnitt reift im Mittel mindestens 4,5 Monate in den Fässern, berechnet als (m × X)/(X + Y) ≥ 4,5; X ist das Volumen des im Holz gereiften Biers (≥ 25 % des Verschnitts), Y das des jungen untergärigen Biers (≤ 75 %), m die Zahl der Reifemonate. Bei Fässern unter 100 hl genügen vier Monate.
- Gerstenmalz macht mindestens 60 % der stärke- und zuckerhaltigen Rohstoffe aus, ungemälztes Getreide, andere Malze oder vergärbare Zucker höchstens 40 %; Kräuter und rote Früchte sind zulässig. Das Erzeugungsgebiet umfasst die Bezirke Roeselare, Tielt und Kortrijk in Westflandern sowie die Gemeinden Kortemark und Ichtegem.