Abkommen EU–USA über gegenseitige Anerkennung: die finnische Etteplan Finland Oy in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen der EU für elektromagnetische Verträglichkeit mit Zugang zum US-Markt aufgenommen
Im Amtsblatt der EU vom 29. September 2026 wurde der Beschluss Nr. 80/2026 des Gemischten Ausschusses nach dem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (MRA) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 17. August 2026 veröffentlicht. Der Beschluss nimmt eine Konformitätsbewertungsstelle aus der EU in die Liste des sektoralen Anhangs zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) auf.
- In die Liste aufgenommen wurde die Etteplan Finland Oy, Aholaidantie 3, 40320 Jyväskylä (Finnland) — in der Spalte „Zugang der EG zum US-Markt“ in Abschnitt V des sektoralen Anhangs zur elektromagnetischen Verträglichkeit.
- Der genaue Umfang der Aufnahme in die Liste — Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren — wurde von den Vertragsparteien vereinbart und wird von ihnen gepflegt; im Wortlaut des Beschlusses ist er nicht aufgeführt.
- Rechtsgrundlage sind Artikel 7 und Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a des Abkommens; nach dem Erwägungsgrund beschließt der Gemischte Ausschuss über die Aufnahme einer oder mehrerer Konformitätsbewertungsstellen in die Liste eines sektoralen Anhangs.
- Unterzeichnet haben den Beschluss Vertreter des Gemischten Ausschusses, die befugt sind, für die Vertragsparteien zum Zweck der Änderung des Abkommens zu handeln: für die Vereinigten Staaten am 20. Juli 2026 in Washington, D.C., für die EU am 17. August 2026 in Brüssel. Der Beschluss (2026/2170) gilt ab dem Datum der späteren dieser Unterschriften.