Textilerzeugnisse: griechisches Labor GCSL als Unionsprüfeinrichtung für die Marktüberwachung benannt
Mit dem am 3. Juli 2026 veröffentlichten Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1481 benannte die Kommission das General Chemical State Laboratory (GCSL) – eine Generaldirektion der unabhängigen griechischen Behörde für öffentliche Einnahmen AADE – als Unionsprüfeinrichtung für Textilerzeugnisse. Die Benennung wird bis zum 23. Juli 2031 und danach alle fünf Jahre überprüft.
- Die Auswahl folgte der Aufforderung zur Interessenbekundung CFEI/GRO/IMA/2025-2026 für zwei Produktkategorien – Maschinen und Textilerzeugnisse; der Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Unionsprüfeinrichtungen arbeiten auf Grundlage von Artikel 21 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung: Sie sollen die Laborkapazitäten erweitern und die Zuverlässigkeit und Kohärenz von Laborprüfungen für die Marktüberwachung in der Union sicherstellen und müssen selbst nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditiert sein.
- Ihre Dienste erbringen sie ausschließlich für Marktüberwachungsbehörden, das Unionsnetzwerk für Produktkonformität, die Kommission sowie andere staatliche oder zwischenstaatliche Stellen: Sie prüfen Produkte auf Ersuchen der Marktüberwachungsbehörden, des Netzwerks oder der Kommission, leisten auf Ersuchen des Netzwerks unabhängige technische oder wissenschaftliche Beratung und entwickeln neue Analysetechniken und -methoden.
- Ihre Tätigkeiten werden vergütet und können von der Union finanziert werden, auch um fehlende Prüfkapazitäten aufzubauen; die Benennung schränkt Marktüberwachungsbehörden, Netzwerk und Kommission nicht in der freien Wahl von Prüflaboren für ihre eigenen Prüfungen ein.