Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt: vier neue Stoffe in der Unionsliste — spezifischer Migrationsgrenzwert 0,05 mg/kg für Poly(2-hydroxypropansäure)-ester und das NMDA/MODA-Gemisch, beim nano-präzipitierten Calciumcarbonat Risiko einer Überschreitung des Gesamtmigrationsgrenzwerts bei säurehaltigen Lebensmitteln
Die Verordnung (EU) 2026/2412 der Kommission, am 29. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, nimmt vier von der EFSA bewertete Stoffe in die Unionsliste der zugelassenen Stoffe auf (Tabelle 1 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 10/2011): zerkleinerte Carbonfasern aus karbonisiertem Polyacrylnitril (FCM-Nr. 1086), unbeschichtetes nano-präzipitiertes Calciumcarbonat (FCM-Nr. 1087), Poly(2-hydroxypropansäure), n-Octyl/n-Decylester (FCM-Nr. 1088) und das Gemisch aus 1,9-Nonandiamin (NMDA) und 2-Methyl-1,8-octandiamin (MODA) (FCM-Nr. 1090). Tabelle 3 erhält zwei Hinweise zur Konformitätsprüfung; die Verordnung tritt am 18. November 2026 in Kraft, dem zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung.
- FCM-Nr. 1086 — zerkleinerte Carbonfasern aus karbonisiertem Polyacrylnitril: nur bis zu 40 % w/w in Polyetheretherketon (PEEK); die Fasern werden aus Polyacrylnitril hergestellt, haben einen Mindestkohlenstoffgehalt von 95 % w/w und in jeder Dimension Größen außerhalb des Nanobereichs (Durchmesser > 100 nm). Nach dem EFSA-Gutachten vom 25. November 2021 wirft der Stoff bei dieser Verwendung bei Kontakt mit allen Lebensmittelarten und unter allen Verwendungsbedingungen keine Bedenken hinsichtlich der Verbrauchersicherheit auf; die Unionsliste nennt für ihn keinen spezifischen Migrationsgrenzwert.
- FCM-Nr. 1087 — nano-präzipitiertes Calciumcarbonat, nur unbeschichtet (der Antrag umfasste keine beschichteten Partikel, die veränderte Eigenschaften haben könnten): Füllstoff für alle Arten von Polymeren und Lebensmitteln, außer für Materialien, die mit Säuglingsanfangsnahrung in Berührung kommen sollen. Nach Auffassung der EFSA ist eine eigene Bewertung der Nanoform nicht erforderlich, da sich die Partikel unter simulierten Magenbedingungen rasch auflösen; sie stellte aber fest, dass die Gesamtmigration aus einem Material mit diesem Stoff in säurehaltige Lebensmittel den Grenzwert nach Artikel 12 der Verordnung Nr. 10/2011 überschreiten kann — daher Hinweis (32) in Tabelle 3. In der polnischen Sprachfassung der Verordnung spricht Hinweis (32) vom „SML“, in der englischen und deutschen vom OML, also dem Gesamtmigrationsgrenzwert, um den es in Erwägungsgrund 3 geht.
- FCM-Nr. 1088 — Poly(2-hydroxypropansäure), n-Octyl/n-Decylester: Zusatzstoff mit bis zu 15 % w/w nur in Materialien aus Polymilchsäure (PLA) ohne Stärke (FCM-Nr. 564) und ohne andere Zusatzstoffe mit stärkeähnlicher Funktion, für den Kontakt bei bis zu 40 °C für höchstens 10 Tage mit Wasser (Lebensmittelkategorie 01.01), frischem oder gekühltem Obst und Gemüse (04.01, 04.04) und Essig (08.01); SML 0,05 mg/kg Lebensmittel. Nach der EFSA wird der Grenzwert bei Prüfungen in den Lebensmittelsimulanzien 10 % Ethanol, 95 % Ethanol und Isooctan oder bei Zusatz von Stärke zu PLA überschritten; deshalb weist Hinweis (33) auf das Risiko einer Überschreitung des SML bei anderen Lebensmittelsimulanzien als Simulanz B (3 % Essigsäure) hin.
- FCM-Nr. 1090 — Gemisch aus NMDA und MODA (CAS 646-24-2 und 148528-05-6): nur als Comonomer mit Terephthalsäure für Materialien und Gegenstände aus Polyamid, nicht für den Kontakt mit Säuglingsanfangsnahrung oder Muttermilch; SML 0,05 mg/kg Lebensmittel (nach der EFSA für die Summe der Migration von NMDA und MODA), und die Migration der Fraktion unter 1 000 Da aus mit NMDA/MODA verwandten Verbindungen — Oligomeren aus NMDA, MODA, Terephthalsäure und Benzoesäure, die bei der Herstellung des Polyamids entstehen — höchstens 5 mg/kg Lebensmittel.