Vitamin B1 in Futtermitteln für weitere 10 Jahre: Thiaminhydrochlorid und -mononitrat mit vier chromatographischen Methoden — von HPLC-UV nach US-Pharmakopöe bis HPLC-FLD mit Nachsäulenderivatisierung für Tränkwasser; die Mononitrat-Zubereitung entfällt
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/460 der Kommission vom 26. Februar 2026, veröffentlicht am 27. Februar, verlängert bis 19. März 2036 die Zulassung von Thiaminhydrochlorid (3a820, Reinheit mindestens 98,5 % bezogen auf die wasserfreie Substanz) und Thiaminmononitrat (3a821, mindestens 98 %) als ernährungsphysiologische Zusatzstoffe für alle Tierarten, auch im Tränkwasser. Die Zulassung einer Thiaminmononitrat-Zubereitung wurde nicht verlängert, weil der Antragsteller seinen Antrag zurückzog.
- Methoden im Anhang: zur Charakterisierung des Zusatzstoffs — HPLC mit UV-Detektion nach der Monographie der US-Pharmakopöe; in Vormischungen — Ionenaustausch-HPLC-UV (VDLUFA, Band III, 13.9.1) oder Umkehrphasen-HPLC mit Fluoreszenzdetektion (HPLC-FLD) nach dem italienischen Dekret vom 20. Februar 2006; in Mischfuttermitteln — dieselbe HPLC-FLD; im Tränkwasser — Umkehrphasen-HPLC-FLD mit Nachsäulenderivatisierung.
- Das Referenzlabor hielt die Schlussfolgerungen der Methodenbewertung aus der früheren Zulassung für weiterhin gültig. Bei Verwendung im Tränkwasser ist in den Gebrauchshinweisen die Stabilität im Wasser anzugeben, neben Lagerbedingungen und Stabilität bei Wärmebehandlung. Mindest- oder Höchstgehalte im Futter wurden nicht festgelegt.
- Die EFSA gab zwei Stellungnahmen ab (18. März und 4. April 2025): Vitamin B1 bleibt für Tiere, Verbraucher und Umwelt sicher. Die Bewertungen der Reizwirkung unterschieden sich — in einer Stellungnahme war das Hydrochlorid nicht hautreizend, aber augenreizend und das Mononitrat nicht augenreizend; in der anderen galten beide Salze als haut- und augenreizend. Die Verordnung geht davon aus, dass beide haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend sind, und verlangt Atem-, Augen- und Hautschutz.
- In den Daten eines Antragstellers lag die Reinheit von Thiaminhydrochlorid in acht Chargen im Mittel bei 99,86 % (99,70–100 %) der Trockenmasse, Restmethanol in fünf Chargen bei 35–139 mg/kg. Thiaminmononitrat-Zubereitungen und Vormischungen damit, die vor dem 19. September 2026 gekennzeichnet wurden, dürfen aufgebraucht werden; Mischfuttermittel, wenn sie vor dem 19. März 2027 (Lebensmittel liefernde Tiere) bzw. 19. März 2028 (übrige) gekennzeichnet wurden.