Texas-Zedernholzöl aus Juniperus deppeana (2b91722-eo) als Aromastoff in Futtermitteln bis 5. März 2035: cis-Thujopsen 25–35 %, bestimmt mit GC-FID (ISO 4725), (+)-Cedrol ≥ 20 %, α-Cedren 15–25 %, β-Cedren 3–8 %; empfohlene Höchstgehalte von 4 mg/kg für Katzen bis 15 mg/kg u. a. für Hunde, Pferde und Fische
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/278 der Kommission, veröffentlicht am 13. Februar 2025, lässt nach einer Neubewertung das ätherische Öl aus dem Holz des Mexikanischen Wacholders (Juniperus deppeana, Synonym J. mexicana) als sensorischen Zusatzstoff für alle Tierarten zu; zuvor war es nach der Richtlinie 70/524/EWG zugelassen. Die Verwendung im Tränkwasser wurde nicht zugelassen. Die Kommission stützt sich auf das EFSA-Gutachten vom 18. April 2024 und ist der Auffassung, dass Sicherheitsgründe keine Höchstgehalte erfordern — auf dem Etikett werden empfohlene Höchstgehalte für die einzelnen Arten angegeben.
- Anhang: Öl, gewonnen durch Wasserdampfdestillation des Holzes, Kondensation der flüchtigen Bestandteile und Abtrennung von der wässrigen Phase durch Dekantieren (Definition des Europarats); CAS 91722-61-1, EINECS 294-461-7; Spezifikation: cis-Thujopsen 25–35 %, (+)-Cedrol ≥ 20 %, α-Cedren 15–25 %, β-Cedren 3–8 %. Methode: cis-Thujopsen (phytochemischer Marker) im Zusatzstoff — GC-FID nach ISO 4725. Empfohlene Höchstgehalte (mg/kg Alleinfuttermittel): Mastputen 7, Masthühner und anderes Mastgeflügel 5, Lege- und Zuchtgeflügel 8, Mastschweine 12, Ferkel 10, Zuchtschweine 14, Kälber, Schafe, Ziegen, Mastrinder, Equiden, Hunde, Salmoniden und Zierfische 15, andere Wiederkäuer 14, Kaninchen 8,5, Katzen 4, andere Arten 4.
- EFSA-Daten (fünf Chargen): Brechungsindex 1,5050–1,5053 (Spezifikation 1,500–1,510); mit GC-FID (% Peakfläche) cis-Thujopsen 26,8–31,0 %, (+)-Cedrol 20,9–23,8 %, α-Cedren 15,8–19,3 %, β-Cedren 4,73–6,19 % sowie Cuparen 1,37–1,47 % und Widdrol 1,19–1,62 %. Mit GC-MS wurden bis zu 92 Bestandteile nachgewiesen, die 82 identifizierten machten im Mittel 97,8 % der Fläche aus — die EFSA stufte das Öl als vollständig definiertes Gemisch ein. In der Literatur wurden keine bedenklichen Stoffe gefunden; Daten zu Verunreinigungen wurden nicht vorgelegt (bei Wasserdampfdestillation hielt die EFSA eine Verschleppung außer bei Quecksilber für unwahrscheinlich).
- Sicherheit (EFSA): komponentenbasierte Bewertung in neun Bewertungsgruppen (entsprechend sieben chemischen Gruppen) mit kombiniertem Expositionsabstand; die bei den vorgeschlagenen 15 mg/kg berechneten sicheren Futterkonzentrationen fielen niedriger aus für Masthühner (5), Legehennen (8), Puten (7), Ferkel (10), Mastschweine (12), Sauen und Milchkühe (14), Kaninchen (8,5) und Katzen (4). Keine Bedenken für Verbraucher und Umwelt. Das Öl ist als haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend anzusehen — der Rechtsakt verlangt Verfahren und, wenn diese nicht ausreichen, Haut-, Augen- und Atemschutz.
- Abweichung zwischen Sprachfassungen: In der polnischen Fassung des Rechtsakts erscheinen Ziervögel in der Liste der empfohlenen Gehalte zweimal — mit 5 mg und mit 15 mg — und Zierfische fehlen; die englische und die deutsche Fassung nennen 5 mg für Ziervögel und 15 mg für Zierfische, wie die EFSA-Schlussfolgerungen. Übergangszeit: Zusatzstoff und Vormischungen hergestellt vor dem 5. September 2025, Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere — vor dem 5. März 2026, für andere — vor dem 5. März 2027.