Taurin in Futtermitteln bis 2036 verlängert: neue Höchstgehalte von 2000 mg/kg für Hunde und Marder sowie 25 000 mg/kg für fleischfressende Fische, Tränkwasser nur für Katzen, drei Methoden von Ph. Eur. 2.2.56 bis AOAC 999.12
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1859 der Kommission, veröffentlicht am 30. Juli 2026, verlängert bis zum 19. August 2036 die Zulassung von Taurin (Zubereitung mit mindestens 97 % Taurin, Taurin selbst mit mindestens 98 % Reinheit) als ernährungsphysiologischen Zusatzstoff für Katzenartige, Hundeartige, Marderartige sowie fleischfressende Fische und andere fleischfressende Wasserarten außer Säugetieren; sie hebt die Verordnung 2015/722 auf. Der Antrag auf eine neue Verwendung bei Geflügel und Schweinen wurde zurückgezogen. Neu sind Höchstgehalte für die Arten, für die keine Sicherheitsmarge festgelegt werden konnte, und die Zulassung über Tränkwasser nur für Katzenartige.
- Methoden im Anhang: Taurin im Zusatzstoff wird mittels Ionenaustauschchromatographie mit Nachsäulenderivatisierung mit Ninhydrin bestimmt (Ph. Eur. 2.2.56, Methode 1); in Vormischungen und Mischfuttermitteln — mittels Ionenaustauschchromatographie mit Nachsäulenderivatisierung und optischer Detektion (IEC-VIS) oder Umkehrphasen-HPLC mit Nachsäulenderivatisierung und Fluoreszenzdetektion (AOAC 999.12); im Tränkwasser — mittels HPLC mit UV- oder Fluoreszenzdetektion.
- Höchstgehalte: Hundeartige und Marderartige 2000 mg/kg, fleischfressende Fische und andere fleischfressende Wasserarten (außer Säugetieren) 25 000 mg/kg Alleinfuttermittel; für Katzenartige gibt es keinen Grenzwert. Nach der EFSA ist Taurin mit 0,05–0,25 % im Futter für Katzen mit einer Marge von 4–20 sicher, für fleischfressende Fische sind 2,0–2,5 % sicher, und andere Arten tolerieren bis zu 0,2 % ohne Sicherheitsmarge. Die Kommission ging davon aus, dass der bisherige Begriff „Fische“ alle Wasserarten außer Säugetieren umfasste; dass bei Krebs- und Weichtieren kein Risiko besteht, stützt sie auf drei Veröffentlichungen über Krabben, Garnelen und Muscheln.
- Chargendaten aus dem EFSA-Gutachten: 5 Chargen enthielten 99,1–100 % Taurin, Nickel in 3 Chargen 0,027–0,091 mg/kg, Staubentwicklung nach Stauber-Heubach 3700–5300 mg/m³; im Wasser (20 °C, 48 h) wurden keine Verluste festgestellt, der Variationskoeffizient der Homogenität im Futter lag bei 8,6 %. Wegen der Staubentwicklung hielt die EFSA eine Exposition durch Einatmen für wahrscheinlich und wies auf den Nickelgehalt hin; zudem stufte die EFSA den Zusatzstoff als haut- und augenreizend sowie haut- und atemwegssensibilisierend ein.
- Tränkwasser ist nur für Katzenartige zugelassen, da sich der Höchstgehalt bei gleichzeitiger Gabe über Wasser und Futter nicht wirksam kontrollieren lässt. Die EFSA erinnert daran, dass sie schon 2012 empfahl, synthetisches Taurin bei Geflügel, Schweinen und Wiederkäuern nicht mehr zuzulassen, da es dort unwirksam ist, und dass 0,25–0,5 % im Futter von Legehennen mit einem geringeren Eigewicht einherging. Nach den alten Vorschriften vor dem 19. Februar 2027 hergestellte Zusatzstoffe und Vormischungen, vor dem 19. August 2027 hergestellte Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und vor dem 19. August 2028 hergestellte übrige Futtermittel dürfen bis zum Aufbrauchen der Bestände verwendet werden.