Taurin in Futtermitteln bis 2036 verlängert: neue Höchstgehalte von 2000 mg/kg für Hunde und Marder sowie 25 000 mg/kg für fleischfressende Fische, Tränkwasser nur für Katzen, drei Methoden von Ph. Eur. 2.2.56 bis AOAC 999.12

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1859 der Kommission, veröffentlicht am 30. Juli 2026, verlängert bis zum 19. August 2036 die Zulassung von Taurin (Zubereitung mit mindestens 97 % Taurin, Taurin selbst mit mindestens 98 % Reinheit) als ernährungsphysiologischen Zusatzstoff für Katzenartige, Hundeartige, Marderartige sowie fleischfressende Fische und andere fleischfressende Wasserarten außer Säugetieren; sie hebt die Verordnung 2015/722 auf. Der Antrag auf eine neue Verwendung bei Geflügel und Schweinen wurde zurückgezogen. Neu sind Höchstgehalte für die Arten, für die keine Sicherheitsmarge festgelegt werden konnte, und die Zulassung über Tränkwasser nur für Katzenartige.

Quelle: Rozporządzenie wykonawcze Komisji (UE) 2026/1859 dotyczące przedłużenia zezwolenia na stosowanie preparatu tauryny jako dodatku paszowego dla psowatych, kotowatych, łasicowatych i ryb mięsożernych

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