Tartrazin in Ködern für Süßwasserfische bis 30 mg/kg: im Futter mittels LC-MS/MS bestimmt, im Zusatzstoff spektrophotometrisch bei 426 nm, die Färbewirkung in Boilies bewertete die EFSA mit durchschnittlich ΔE*ab 1,54
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/85 der Kommission, veröffentlicht am 15. Januar 2026, lässt bis zum 4. Februar 2036 Tartrazin als Farbstoff in Ködern für der Lebensmittelgewinnung dienende Süßwasserfische zu — bis zu 30 mg/kg Ergänzungsfuttermittel. Die Köder werden ausgestreut, um beim Angeln Fische in Teichen und Flüssen anzulocken; in Futtermitteln für die Aquakultur darf der Zusatzstoff nicht verwendet werden. In ihrem Gutachten vom 17. September 2024 konnte die EFSA die Wirksamkeit nicht bewerten; sie tat dies im Gutachten vom 6. Mai 2025 anhand von Farbmessungen.
- Methoden im Anhang: Der Gesamtfarbstoffgehalt im Zusatzstoff wird spektrophotometrisch bei 426 nm bestimmt (FAO-JECFA-Monographie und Verordnung (EU) Nr. 231/2012), Tartrazin im Mischfuttermittel mittels Hochleistungsflüssigchromatographie mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Das Referenzlabor hielt seine frühere Bewertung der Methoden für weiterhin gültig, ein neuer Bericht war daher nicht nötig.
- Reinheitskriterien: Farbstoff als Natriumsalz ≥ 85 %, Nebenfarbstoffe ≤ 1 %, organische Verbindungen außer Farbstoffen ≤ 0,5 %, nicht sulfonierte primäre aromatische Amine ≤ 0,01 %, etherlösliche Stoffe ≤ 0,2 %. EFSA (e9021): 5 Chargen enthielten 90,7–91,6 % Farbstoff, sonstige organische Verbindungen 0,05–0,34 %, Amine < 0,01 %; Blei bis 0,77 mg/kg; Staubentwicklung nach Stauber-Heubach 1658 und 7375 mg/m³ in zwei Chargen, bei der dritten scheiterte die Messung, weil sich der Staub nicht vom Filter zurückgewinnen ließ.
- Wirksamkeit (EFSA e9461): je 3 Chargen Boilies ohne Zusatzstoff und mit 30 mg/kg Tartrazin wurden je 10-mal spektrophotometrisch im Bereich 300–800 nm gemessen, Lichtart D65, 10°-Beobachter. L* stieg von 65,7 auf 66,7, a* sank von 4,1 auf 3,3, b* stieg von 48,8 auf 49,1; ΔE*ab lag bei 1,12–6,27, im Mittel 1,54. Nach der von der EFSA zitierten Skala ist ΔE 1–2 ein erst bei genauem Hinsehen erkennbarer Unterschied; die EFSA bezeichnete den gemessenen Farbunterschied als gering und kam zu dem Schluss, dass Tartrazin Köder wirksam färben kann.
- Der Zusatzstoff sensibilisiert Haut und Atemwege, Einatmen und Hautkontakt gelten als Risiko, zur Reizwirkung konnte die EFSA keine Schlussfolgerung ziehen — Haut-, Augen- und Atemschutz ist erforderlich. Die Gebrauchsanweisung nennt Lagerbedingungen und Stabilität bei Wärmebehandlung; Tartrazin ist bereits u. a. für Katzen, Hunde und Zierfische zugelassen.