SSbD überarbeitet: Empfehlung (EU) 2026/510 aktualisiert den Rahmen von 2022 — Scoping-Analyse am Anfang, gestufte Bewertung von qualitativ bis quantitativ und neue sozioökonomische Dimension
Die Empfehlung (EU) 2026/510 der Kommission vom 6. März 2026, veröffentlicht am 10. März, enthält den überarbeiteten europäischen Bewertungsrahmen für Chemikalien und Materialien, die „inhärent sicher und nachhaltig“ (SSbD) sind. Es handelt sich um einen freiwilligen Entscheidungsansatz im Innovationsprozess für Industrie einschließlich KMU und Start-ups, Mitgliedstaaten, Hochschulen und Forschungs- und Technologieorganisationen; er baut auf der Empfehlung (EU) 2022/2510 und zwei Testphasen des Rahmens auf.
- Der Rahmen behält die Phasen (Neu-)Gestaltung und Bewertung bei und stellt eine Scoping-Analyse an den Anfang — Festlegung des untersuchten Systems, der Gestaltungsprinzipien und der Akteure im Lebenszyklus. Neben Sicherheit und ökologischer Nachhaltigkeit umfasst er nun eine sozioökonomische Dimension (z. B. Arbeitsbedingungen, Anfälligkeit von Lieferketten, kritische Rohstoffe, Fachkräftemangel) und erlaubt den Einstieg in die Bewertung auf unterschiedlichen Reifegraden der Innovation.
- Die Sicherheitsbewertung ist gestuft — qualitativ, halbquantitativ, quantitativ. Zu Beginn stützt sich die Gefahrenermittlung auf Sicherheitsdatenblätter, CLP-Einstufung, Datenbanken, QSAR-Modelle und Read-across; mit fortschreitender Innovation folgen In-vitro-Methoden und validierte neue Ansatzmethoden (NAM), später integrierte Prüf- und Bewertungsansätze (IATA) und In-vivo-Studien nur, wenn sie begründet und ethisch vertretbar sind.
- Das Sicherheitskriterium beruht nach Möglichkeit auf dem Risikocharakterisierungsverhältnis (RCR): Ein RCR > 1 bedeutet, dass das Risiko nicht angemessen beherrscht ist. Die ökologische Nachhaltigkeit wird mit einer Ökobilanz anhand der Wirkungskategorien des Umweltfußabdrucks (PEF) bewertet; in sehr frühen Phasen wird ein Ersatzindikator wie die Massenbilanz der Reaktion empfohlen.
- Methoden, Modelle und Daten sollen den FAIR-Grundsätzen folgen und in Zusammenarbeit mit ECHA, EUA und EFSA über die gemeinsame EU-Chemikaliendatenplattform geteilt werden. Die Kommission stellt eine Vorlage zur Dokumentation und methodische Leitlinien bereit; die GD RTD kündigte eine Vorstellung des Rahmens auf einer Konferenz am 19. März 2026 an.