Persönliche Schutzausrüstung: neue harmonisierte Normen und ein Jahr Aufschub, weil kaum jemand die SF6-Leckageprüfung durchführen kann
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1971 der Kommission (ABl. vom 4. September 2026) nimmt unter anderem EN ISO 374-6:2025 (Schutzhandschuhe für Friseure) und EN ISO 24232:2025 (Schutzkleidung gegen Regen) in die Liste der harmonisierten Normen zur Verordnung (EU) 2016/425 auf. Die Streichung der älteren Normen für gebläseunterstützte und gebläsefiltrierende Atemschutzgeräte wird um ein Jahr auf den 8. Oktober 2027 verschoben.
- Die neuen Ausgaben EN 12941:2023 und EN 12942:2023 verlangen für die Prüfung der Leckage nach innen das Gas SF6, und laut Kommission kann nur eine sehr kleine Zahl notifizierter Stellen solche Prüfungen durchführen — deshalb dauert die Bearbeitung von Herstelleranträgen auf Überprüfung der EU-Baumusterprüfbescheinigungen länger.
- EN 12941:1998 (Geräte mit Helm oder Haube) und EN 12942:1998 (Geräte mit Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken) samt Änderungen sollten am 8. Oktober 2026 gestrichen werden; dies geschieht nun am 8. Oktober 2027. Nach Einschätzung der Kommission beeinträchtigt der Aufschub das Sicherheitsniveau dieser Produkte nicht.
- Neu aufgenommen werden Zeilen mit EN ISO 16321-1:2022 samt Änderung A1:2025 und EN ISO 16321-3:2022 samt Änderung A1:2026 (Augen- und Gesichtsschutz für den beruflichen Einsatz). Die Zeilen mit EN 343:2019 (Nachfolgerin: EN ISO 24232:2025) sowie mit den unveränderten EN ISO 16321-1:2022 und EN ISO 16321-3:2022 werden gestrichen — Erwägungsgrund 12 kündigt zwar eine aufgeschobene Streichung an, Anhang II des Beschlusses nennt dafür aber kein Datum —, die Zeilen mit EN 144-1, EN 144-2, EN 144-3 und EN 148-1 als veraltet.
- Der Beschluss ändert den Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1279 mit der Liste der harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstung und trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Quelle: Dziennik Urzędowy Unii Europejskiej — decyzja wykonawcza Komisji (UE) 2026/1971