Hefe Saccharomyces cerevisiae DBVPG 48 SF (4d24) für Wiederkäuer außer Milchtieren zugelassen — mindestens 4 × 10⁹ KBE/kg Futter, bis 20. Februar 2035; Identifizierung mit PCR (CEN/TS 15790), Keimzählung im Plattenverfahren (EN 15789); EFSA — Wirksamkeit durch drei Studien an Kälbern bestätigt, die Pulverform staubt bis 2390 mg/m³
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/169 der Kommission, veröffentlicht am 31. Januar 2025, lässt die Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae DBVPG 48 SF (Zulassungsinhaber: Mazzoleni S.p.A., Handelsname BioCell®) als zootechnischen Zusatzstoff (sonstige zootechnische Zusatzstoffe — Verbesserung der Leistungsparameter) für Wiederkäuer außer Milchkühen und kleineren Milchwiederkäuerarten zu. Für Pferde, Milchwiederkäuer und Schweine war die Zubereitung bereits mit der Verordnung 2023/2734 zugelassen; für Mastwiederkäuer damals nicht, weil die EFSA 2023 die Wirksamkeit bei Kälbern nicht bewerten konnte.
- Bedingungen: fester Zusatzstoff mit mindestens 1 × 10⁹ KBE/g; Mindestgehalt 4 × 10⁹ KBE/kg Alleinfuttermittel (12 % Feuchte), ohne Höchstgehalt und Altersgrenze. Methoden (EU-Referenzlabor): Identifizierung des Stammes mit PCR nach CEN/TS 15790, Keimzählung in Zusatzstoff, Vormischungen und Futter im Guss- oder Spatelplattenverfahren nach EN 15789. Anwender: risikomindernde Verfahren und, wo nicht möglich, Atem- und Hautschutz.
- Die Zubereitung (EFSA 2023) gibt es in drei Formen: Mikrosphären BioCell® S12 (garantiert 1,2 × 10¹⁰ KBE/g; sechs Chargen im Mittel 1,5 × 10¹⁰), Mikropellet M16 (1,6 × 10¹⁰; acht Chargen im Mittel 2,0 × 10¹⁰) und Pulver P (1,0 × 10⁹; fünf Chargen im Mittel 5,3 × 10⁹). Mikrobiologische Spezifikationen: coliforme Bakterien ≤ 1000 KBE/g, β-Glucuronidase-positive E. coli ≤ 10, koagulasepositive Staphylokokken ≤ 10, sulfitreduzierende Bakterien ≤ 100, Listeria monocytogenes ≤ 100 KBE/g, Salmonella in 25 g nicht nachweisbar; Arsen bis 0,06 mg/kg im Mikropellet.
- Staubungsneigung nach Stauber-Heubach: Mikrosphären und Mikropellet — null, Pulver — im Mittel 2292 mg/m³ (bis 2390 mg/m³), eine inhalative Exposition ist also nur beim Pulver wahrscheinlich. Stabilität: Verluste ≤ 0,5 log nach 24 Monaten (Mikrosphären, Mikropellet) und 12 Monaten (Pulver) in Aluminiumbeuteln bei −2,8 bis 32,8 °C; Pelletierung des Futters bei 70 °C — Abnahme um 0,5 log. Der Stamm hat QPS-Status, die antimykotischen MHK-Werte waren niedrig (z. B. Voriconazol 0,25 mg/l).
- Wirksamkeit (EFSA 2024): drei neue Studien an Mastkälbern zeigten bei 1,7 × 10⁹ KBE/kg Futter verbesserte Leistungen; zusammen mit den früheren Studien an Milchkühen kam das Gremium zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff für alle Wiederkäuer wirksam sein kann — 4,0 × 10⁸ KBE/kg für Milch- und 4,0 × 10⁹ KBE/kg für Mast- und Aufzuchtwiederkäuer. Die Zubereitung reizt Augen und Haut nicht, gilt aber als atemwegssensibilisierend; zur Hautsensibilisierung konnte sich die EFSA nicht äußern.