Hefe Saccharomyces cerevisiae CNCM I-4407 (4b1702) für Mastrinder bis 16. März 2035 zugelassen: mindestens 5 × 10⁹ KBE/g Zusatzstoff, 4 × 10⁹ KBE/kg Futter, Zählung nach EN 15789, PCR-Identifizierung nach CEN/TS 15790; die EFSA extrapolierte die Wirksamkeit von Milchkühen und Kälbern, gestützt durch eine von fünf neuen Studien
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/364 der Kommission, veröffentlicht am 24. Februar 2025, lässt die Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae CNCM I-4407 (früher NCYC Sc 47, Inhaber S.I. Lesaffre) als zootechnischen Zusatzstoff — Darmflorastabilisator — für Mastrinder zu, im Rahmen der Neubewertung eines 2003 nach der Richtlinie 70/524/EWG unbefristet zugelassenen Zusatzstoffs. Sie hebt Artikel 1 und Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 316/2003 auf.
- Spezifikation und Methoden (Anhang): feste Zubereitung mit mindestens 5 × 10⁹ KBE/g lebensfähiger Zellen; Mindestgehalt 4 × 10⁹ KBE/kg Alleinfuttermittel mit 12 % Feuchtigkeit; Zählung im Zusatzstoff, in Vormischungen und Futtermitteln — Gussplatten- oder Spatelverfahren auf Chloramphenicol-Glucose-Hefeextrakt-Agar (EN 15789); Identifizierung — PCR (CEN/TS 15790). Gültig bis 16. März 2035.
- Bedingungen: In der Gebrauchsanweisung sind Lagerbedingungen und Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben; persönliche Schutzausrüstung für Augen und Haut, wenn Verfahren die Risiken nicht beseitigen. Übergangszeit: Zusatzstoff E 1702 und Vormischungen mit Etikettierung vor dem 16. September 2025 sowie Futtermittel mit Etikettierung vor dem 16. März 2026 dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet werden. Im polnischen Erwägungsgrund 3 ist die beantragte Kategorie „dodatki technologiczne“ (technologische Zusatzstoffe), im englischen „zootechnical additives“; Artikel 1 und Anhang beider Fassungen — zootechnische Zusatzstoffe.
- EFSA-Gutachten (vom 22. Januar 2019 und 13. März 2024, e8727): Der Stamm erfüllt die QPS-Kriterien, der Zusatzstoff ist sicher für Mastrinder, Verbraucher und Umwelt, nicht hautreizend, und eine inhalative Exposition ist unwahrscheinlich; mangels Daten wurden Augenreizung und Hautsensibilisierung nicht bewertet. 2019 wurde keine Wirksamkeit festgestellt — die drei Studien hatten Planungsmängel (keine statistischen Wiederholungen, keine Messung der Futteraufnahme).
- Wirksamkeit (e8727): Von den fünf neuen Studien wurden zwei an Kälbern verworfen (nicht konform mit dem Produktionszyklus „Mastrinder“ nach Verordnung (EG) Nr. 429/2008) und zwei an Rindern (in einer wurde die Strohaufnahme nicht erfasst, sodass die Trockenmasseaufnahme unbekannt war); beide Metaanalysen wurden abgelehnt. In der verbleibenden Studie hatten Bullen mit 4,0 × 10⁹ KBE/kg ein höheres Endgewicht, höhere Zunahmen und eine bessere Futterverwertung als die Kontrolle. Das Gremium berücksichtigte auch die Zulassungen für Milchkühe (4,0 × 10⁸ KBE/kg) und Kälber (1,5 × 10⁹ KBE/kg), die eine Extrapolation der Wirksamkeit auf Wiederkäuer erlauben.