RENURE-Dünger aus aufbereiteter Gülle: Richtlinie (EU) 2026/288 erlaubt zusätzliche 80 kg N/ha pro Jahr mit Grenzwerten für Kupfer, Zink, Salmonellen und E. coli
Die Richtlinie (EU) 2026/288 der Kommission vom 9. Februar 2026, veröffentlicht am 10. Februar, ändert die Nitratrichtlinie 91/676/EWG: Mitgliedstaaten können RENURE-Dünger (aus Wirtschaftsdünger zurückgewonnener Stickstoff) über die Grenze von 170 kg N/ha und Jahr aus Wirtschaftsdünger hinaus zulassen — in einer gesonderten zusätzlichen Grenze von 80 kg N/ha und Jahr. Umsetzung bis 2. März 2028; die Regel gilt nur in Mitgliedstaaten, die sie anwenden wollen.
- In Frage kommen drei Produkte der Gülleaufbereitung: Ammoniumsalz aus der Abgasreinigung (Ammoniakstrippung und -wäsche), Mineralkonzentrat aus der Umkehrosmose und stickstoffreiche Phosphatsalze (Struvit). Das Material muss eine gleichbleibende Chargenqualität und ein Verhältnis von mineralischem zu Gesamtstickstoff von mindestens 90 % oder ein Verhältnis von organisch gebundenem Kohlenstoff zu Gesamtstickstoff von höchstens 3 aufweisen.
- Obergrenzen: Kupfer 300 mg/kg TM, Zink 800 mg/kg TM; in Materialien mit mehr als 1 % organischem Kohlenstoff Salmonella spp. in 25 g oder 25 ml nicht nachweisbar (n = 5, c = 0), für Escherichia coli oder Enterokokken ein Plan mit n = 5, c = 5, m = 0, M = 1000 KBE in 1 g oder 1 ml.
- Dem Dünger sind Angaben zu Stickstoff und P₂O₅ beizufügen, wenn einer davon 1 % der TM übersteigt, mit höchstens 25 % Abweichung vom angegebenen Wert. Die Mitgliedstaaten legen strenge Qualitätsnormen für gleichbleibende Nährstoffgehalte in allen Chargen fest, wenden für RENURE einen Mineraldünger-Äquivalenzfaktor von 1 an und begrenzen Ammoniakverluste, etwa durch Injektion oder sofortige Einarbeitung.
- Kriterien und Verfahren beruhen auf einer Bewertung der JRC von 2020. Mitgliedstaaten, die die Regel anwenden, dürfen Tierbestände und Gülleproduktion dort nicht wachsen lassen, wo Stickstoff aus Wirtschaftsdünger 75 % der Grenze von 170 kg N/ha übersteigt (national oder in einer NUTS-2-Region), und melden der Kommission die jährlichen RENURE-Mengen. Die Kommission begrüßte am 19. September 2025 die Zustimmung des Nitratausschusses zum Entwurf, danach folgte die Kontrolle durch Parlament und Rat.