RED: Füllstandradare (LPR, TLPR) — EN 302 729-1 V3.1.1 und die neue EN 305 550-6 V1.2.1 (116–250 GHz) — sowie EN 300 220-2 V3.3.1, EN 302 480 V3.1.1 und EN 303 659 V1.1.1 im Verzeichnis harmonisierter Normen; alte Fassungen bis 11. Juni 2027
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2499 der Kommission, veröffentlicht am 11. Dezember 2025, nimmt in das Verzeichnis harmonisierter Normen zur Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191) zwei neue ETSI-Normen für Geräte mit geringer Reichweite und drei überarbeitete auf, darunter die Norm für Füllstandradare in UWB-Technik. Die Streichung der Zeilen mit den alten Fassungen gilt ab 11. Juni 2027.
- Neue Normen: EN 303 659 V1.1.1 — Geräte mit geringer Reichweite in Datennetzen in den Bereichen 865–868 MHz und 915–919,4 MHz (Zeile 182); EN 305 550-6 V1.2.1 — Geräte mit geringer Reichweite 40–260 GHz, Teil 6: Tankfüllstandradare (TLPR) und Füllstandradare (LPR) in den Bereichen 116–148,5 GHz, 167–182 GHz und 231,5–250 GHz (Zeile 183). In der polnischen Fassung des Titels dieser Norm sind zwei Bereiche als „od 167 GHz to 182 GHz“ und „od 231,5 GHz to 250 GHz“ geschrieben — mit dem englischen „to“.
- Überarbeitet: EN 300 220-2 V3.3.1 (Geräte mit geringer Reichweite 25–1000 MHz mit bis zu 500 mW ERP, nicht spezifische Funkanlagen; bisher V3.1.1), EN 302 480 V3.1.1 (Mobilfunkdienste an Bord von Luftfahrzeugen, MCOBA; bisher V2.2.1) und EN 302 729-1 V3.1.1 (LPR in den Bereichen 6–8,5 GHz, 24,05–26,5 GHz, 57–64 GHz und 75–85 GHz, nur für senkrecht nach unten gerichtete Installation; bisher EN 302 729 V2.1.1). Eine Berichtigung vom 7. September 2026 ändert die Zeilennummer der letztgenannten Norm von „125a“ in „121a“; eine Berichtigung vom 24. Juli 2026 erschien nur in der spanischen und ungarischen Fassung.
- Anwendungsbereich der EN 302 729-1 V3.1.1 laut ETSI-Text: technische Anforderungen, Grenzwerte und Prüfverfahren für LPR mit streng senkrecht nach unten gerichteter Installation im Freien und in Innenräumen; das Gerät besteht aus Sender und Empfänger mit integrierter oder zugehöriger Antenne desselben Herstellers — Geräte für Antennen von Drittherstellern sind nicht erfasst. Angenommen am 12. Mai 2025; Datum der Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen (dow) — 28. Februar 2027.
- Übergang: Die Streichung der Zeilen 10, 106 und 125 (alte Fassungen) wurde aufgeschoben, damit die Hersteller ihre Geräte anpassen können — Nummer 1 des Anhangs gilt ab 11. Juni 2027. Für Laboratorien, die Füllstandradare und Geräte mit geringer Reichweite prüfen, begründen seit 11. Dezember 2025 die neuen Fassungen die Konformitätsvermutung, bis 11. Juni 2027 auch die bisherigen.