PET-Recycling für den Lebensmittelkontakt: Eingangsmaterial für die Dekontaminierung geprüft nach Anhang A der ISO 12418-2:2012 — höchstens 500 ppm Etiketten und sonstige sichtbare Verunreinigungen, 200 ppm PVC und 500 ppm Polyolefine einschließlich Klebstoff — und Konformitätserklärungen P, A, B und C

Die Verordnung (EU) 2026/2376 der Kommission vom 28. Oktober 2026, am 29. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, ändert die Verordnung (EU) 2022/1616 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Für die Technologie Nr. 1 — mechanisches Recycling von PET aus Post-Consumer-Abfällen — muss gewaschenes und getrocknetes PET-PCW bei einer Prüfung nach Anhang A der ISO 12418-2:2012 (oder mit einer Methode gleichwertiger oder höherer Leistungsfähigkeit) die Werte m1/m0 ≤ 500 ppm, m2/m0 ≤ 200 ppm und m3/m0 ≤ 500 ppm einhalten; die Verordnung tritt am 18. November 2026 in Kraft.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union — Verordnung (EU) 2026/2376 der Kommission vom 28. Oktober 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1616 in Bezug auf das Führen des Unionsregisters, die Konformitätsunterlagen, die Prüfverfahren und die bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr vorzulegenden Unterlagen (ABl. L 2026/2376, 29.10.2026)

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