Rezyklatanteil in Flaschen — neue Berechnungs- und Verifizierungsregeln
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1425 legt eine gemeinsame Methodik für Berechnung, Verifizierung und Berichterstattung des Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen fest. Verifiziert wird durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle.
- Der Beschluss setzt die Richtlinie (EU) 2019/904 um und hebt den früheren Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2683 auf.
- Die gemeinsame Methodik erfasst auch das chemische Recycling, sodass bislang uneinheitlich behandelte Verfahren in die Berechnung eingehen.
- Verifizierer darf nur eine nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle sein; die Verifizierung erfolgt risikobasiert und vor Ort im Betrieb, mit Prüfung von Eingängen, Ausgängen und Nachweisen.
Quelle: European Accreditation — Verification of recycled plastic content by accredited verifiers