REACH: nach dem 10. Mai 2027 2,4-Dinitrotoluol in Erzeugnissen für Verbraucher und berufliche Verwender nur unter 0,1 Gew.-% — neuer Eintrag 83 in Anhang XVII
Die Verordnung (EU) 2026/859 der Kommission vom 20. April 2026, veröffentlicht am 21. April, fügt Anhang XVII der REACH-Verordnung den Eintrag 83 hinzu: Nach dem 10. Mai 2027 darf 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT, CAS 121-14-2) in Erzeugnissen für die Allgemeinheit und berufliche Verwender ab 0,1 Gew.-% weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden. Es ist ein Karzinogen der Kategorie 1B, für das sich kein DNEL ableiten lässt.
- Das ECHA-Dossier nannte gegenwärtige oder frühere Verwendungen von 2,4-DNT u. a. in feuerfesten Erzeugnissen, Airbags, Gurtstraffern, Kunststoffflaschen für die Probenahme in Industrieumgebungen und Treibladungen für Munition; die Datenbank zu Stoffen in Erzeugnissen wies zudem auf Fahrzeuge, Keramik und elektronische Geräte hin. Die Zulassungspflicht nach Anhang XIV gilt nicht für eingeführte Erzeugnisse, deshalb setzt die Beschränkung bei Erzeugnissen an.
- Ausnahmen: Explosivstoffe im Sinne der Richtlinie 2014/28/EU (nicht aber pyrotechnische Gegenstände und Munition), Erzeugnisse für militärische Zwecke, Munition für Polizei und andere Sicherheitskräfte, Spielzeug, Medizinprodukte und Lebensmittelkontaktmaterialien. „Beruflicher Verwender“ ist jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige, der außerhalb von Industriestandorten tätig ist.
- Für Mikrogasgeneratoren in Gurtstraffern und Motorhaubenaktuatoren sowie Ersatzteile für Kraftfahrzeuge gilt die Beschränkung ab 11. Mai 2029; Fahrzeuge, die zwischen dem 11. Mai 2027 und dem 11. Mai 2029 in Verkehr gebracht werden und 2,4-DNT nur in diesen Anwendungen enthalten, sind ausgenommen. Nicht erfasst sind auch Erzeugnisse, die vor dem 11. Mai 2027 in der EU in Verkehr gebracht wurden.
- Die Schwelle von 0,1 Gew.-% soll laut Dossier das absichtliche Zusetzen von 2,4-DNT in der EU verhindern und eingeführte Erzeugnisse demselben Maßstab unterwerfen. SGS erinnert in einer Mitteilung vom 30. April 2026 daran, dass die EU den Entwurf 2025 bei der WTO notifiziert hat, und nennt unter den Verwendungen auch die Herstellung von Toluylendiisocyanat für Polyurethanschäume.
Quelle: Rozporządzenie Komisji (UE) 2026/859 z dnia 20 kwietnia 2026 r. (Dz.U. L 2026/859, 21.4.2026)