EU-Bericht über Verdachtsfälle von Lebensmittelbetrug im August 2026: 165 Verdachtsfälle in 665 iRASFF-Meldungen, davon 45 bei diätetischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 24. September 2026 ihren monatlichen Bericht über Verdachtsfälle von Betrug in der Agrar- und Lebensmittelkette für August 2026. Aus 665 iRASFF-Meldungen wurden 165 Nichtkonformitäten mit Betrugsverdacht ermittelt; es handelt sich nicht um bestätigte Betrugsfälle, sondern um Hinweise, die Ermittlungen der zuständigen Behörden auslösen.
- Die meisten Verdachtsfälle betrafen diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel (45), gefolgt von Obst und Gemüse (14), alkoholfreien Getränken (13) sowie Getreide und Backwaren (10). Nach Betrugskategorie waren 87 Fälle sonstige Nichtkonformitäten (Verstöße gegen implizite Angaben), 43 Produktmanipulationen und 35 Dokumentenmanipulationen.
- Die meisten Fälle deckten Marktkontrollen auf (92), gefolgt von Grenzkontrollen (25), Verbraucherbeschwerden (19) und Medienbeobachtung (18). Unter den Beispielen für Produktmanipulation finden sich Laborbefunde: Wasserzusatz bei Hähnchenfleisch (Wasser-Eiweiß-Verhältnis 3,61 bis 4,48) und tiefgefrorenen Garnelen (5,7), ein Fleischanteil von 75,4 und 78,4 % statt deklarierter 94 % in Geflügelwürstchen sowie Eierteigwaren mit 11,3 % statt 20 % Ei.
- In Honig wurden fremde Amylasen (aus Aspergillus oryzae, in einem Fall auch aus Saccharomyces cerevisiae) nachgewiesen, in Bio-Manuka-Honig keine messbare Thixotropie. Der Bericht nennt unter anderem auch nicht deklariertes Kohlenmonoxid in tiefgefrorenem Thunfisch (420 µg/kg), Ethylenoxid in Himbeeren (0,03 und 0,05 mg/kg), 3-Methoxy-1,2-propandiol (3-MPD) in Wein (0,33 mg/l) und eine nicht deklarierte Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Der Bericht soll die Behörden der Mitgliedstaaten bei den nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/625 vorgeschriebenen risikobasierten Kontrollen unterstützen und dem Agrar- und Lebensmittelsektor bei der Bewertung der Betrugsanfälligkeit helfen. Er umfasst Lebensmittel, Futtermittel, Lebensmittelkontaktmaterialien, das Wohl landwirtschaftlicher Nutztiere sowie Pflanzenschutzmittel und Tierarzneimittel, soweit sie als Rückstände und Kontaminanten in Lebens- und Futtermitteln enden.