Pythium oligandrum B301 bis 10. Februar 2035 genehmigt: ein Oomycet gegen Holzkrankheiten der Weinrebe, ausgebracht über Tropfbewässerung; Grenzwerte für mikrobielle Kontaminanten nach OECD-Dokument Nr. 65, Tryptamin in fünf Chargen unter der LOQ von 0,41 g/kg, deren Spezifikationskonformität nicht belegt ist, während die EFSA die Bewertung für Verbraucher und Bodenorganismen nicht abschließen konnte
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/102 der Kommission, veröffentlicht am 22. Januar 2025, genehmigt vom 11. Februar 2025 bis 10. Februar 2035 den neuen Wirkstoff Pythium oligandrum B301 — einen Oomyceten (pilzähnlicher Organismus), der 2011 aus Weinbergsboden in der Region Bordeaux isoliert wurde. Den Antrag stellte Biovitis S.A., Berichterstatter war Belgien, die EFSA-Schlussfolgerungen stammen vom 18. Juli 2024. Die Mitgliedstaaten müssen auf den Schutz von Anwendern und Arbeitern achten, da Mikroorganismen als potenzielle Sensibilisatoren gelten, sowie auf die Qualitätskontrolle der Herstellung gemäß den Grenzwerten für mikrobielle Kontaminanten des OECD-Dokuments Nr. 65.
- Repräsentative Verwendung (EFSA): professionelle Tropfbewässerung von Weinreben als vorbeugende Behandlung, die eine systemische Resistenz gegen Erreger von Holzkrankheiten (Esca, Absterben, Schwarzfleckenkrankheit) induziert — u. a. Phaeomoniella chlamydospora, Phaeoacremonium minimum, Fomitiporia mediterranea, Eutypa lata, Neofusicoccum parvum, Diplodia seriata. Das Mittel „17PYO1B“ ist ein Spritzpulver mit 15 g/kg des Stamms (nominal 2 × 10⁵ Oosporen/g); der Stamm ist in der Sammlung des Institut Pasteur unter der Nummer CNCM I-5180 hinterlegt.
- Spezifikation und Methoden (EFSA): 1 × 10⁶–1 × 10⁷ Oosporen/g im technischen Material — eine vorläufige Spezifikation, da Daten zur Lebensfähigkeit der Oosporen und zur Repräsentativität der Chargen fehlen. Die Art wird mikroskopisch am stacheligen Oogonium unterschieden; ein SCAR-Marker zur Unterscheidung des Stamms B301 wurde in silico entworfen, jedoch ohne Daten zu seiner Zuverlässigkeit unter Versuchsbedingungen. Es gibt Methoden zur Zählung des Mikroorganismus, zur Bestimmung mikrobieller Kontaminanten sowie von Tryptamin und Oligandrin im Wirkstoff; eine validierte Methode zur Lebensfähigkeit der Oosporen fehlt. Überwachungsmethoden wurden nicht verlangt, da keine Rückstandsdefinition vorgeschlagen wurde.
- Metaboliten: Im Genom wurden Gene für elicitinähnliche Proteine (darunter Oligandrin) sowie „mutmaßliche“ Gene für Tryptamin und NLPs gefunden; eine Gefahr wurde nur Tryptamin zugeschrieben (vorgeschlagene Einstufung Acute Tox 4, Skin Sens 1A, Eye Dam 1), mit einem vorgeschlagenen Höchstgehalt von 0,41 g/kg — in fünf Chargen wurde es nicht über der LOQ von 0,41 g/kg nachgewiesen, es wurde jedoch nicht belegt, dass diese Chargen der Spezifikation entsprachen (Gehalt an Stamm B301 nicht angegeben) — die EFSA stellte eine Datenlücke fest. Der Stamm wächst bei 35 °C, nicht bei ≥ 38 °C, für 37 °C lagen keine Daten vor; Studien zur akuten Toxizität zeigten keine Toxizität, Infektiosität oder Pathogenität. Von der Gattung Pythium infiziert nur P. insidiosum Säugetiere.
- Was die EFSA nicht abschließen konnte: die Risikobewertung für Verbraucher (keine aktualisierte Literaturrecherche zu Metaboliten und keine Daten zum Vorkommen des Stamms auf essbaren Teilen), die Bewertung von Persistenz und Vermehrung des Stamms im Boden bei mehrjähriger Anwendung, die Bewertung der Metaboliten in der Umwelt sowie das Risiko für Bodenarthropoden und Bodenmikroorganismen. Zudem erfüllt der Stamm nach ihrer Auffassung die Kriterien für die Aufnahme in Anhang IV der Verordnung 396/2005 (Stoffe ohne Rückstandshöchstgehalte) nicht. Der Genehmigungsrechtsakt nennt Bedingungen zum Anwenderschutz und zu mikrobiellen Kontaminanten.