Waschmaschinen und Waschtrockner: EN 60456:2016/A12:2023 ersetzt A11:2020 als harmonisierte Norm für Energiekennzeichnung und Ökodesign — das Referenzwaschmittel darf kein Natriumperborat mehr enthalten, das in Anhang XIV der REACH-Verordnung steht und nach dem 27. Mai 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/72 der Kommission, veröffentlicht am 17. Januar 2025 und ab dem Tag der Veröffentlichung in Kraft, ändert den Beschluss (EU) 2021/936: In den Anhängen I (Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 zur Energiekennzeichnung) und II (Verordnung (EU) 2019/2023 zum Ökodesign) streicht er die Zeile mit EN 60456:2016 in der Fassung von A11:2020 und fügt Zeile 1a mit EN 60456:2016 „Waschmaschinen für den Hausgebrauch — Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften“ in der Fassung von EN 60456:2016/A12:2023 ein.
- Warum die Änderung: Die Norm EN 60456:2016/A11:2020 sah ein Referenzwaschmittel mit Natriumperborat vor, und dieser Stoff darf — nach Artikel 56 Absatz 1 und Eintrag 48 des Anhangs XIV der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 — nach dem 27. Mai 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit dem Beschluss C(2023) 3518 vom 2. Juni 2023 forderte die Kommission CENELEC auf, dieses Waschmittel zu ersetzen; CENELEC nahm die Änderung EN 60456:2016/A12:2023 an.
- Was der Auftrag noch umfasste: Berücksichtigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, redaktionelle Änderungen und Anpassung der Rundung angegebener Werte an die Änderungen durch die Verordnung (EU) 2021/341 (Ökodesign) und die Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 (Kennzeichnung). Die Kommission prüfte gemeinsam mit CENELEC die Norm anhand des Auftrags und stellte fest, dass sie die Anforderungen beider Verordnungen erfüllt (Erwägungsgründe 5 und 6).
- Wozu die Norm dient: Die Mess- und Berechnungsanforderungen für Haushaltswaschmaschinen und -waschtrockner stehen in Artikel 4 und Anhang III der Verordnung 2019/2023 sowie in Artikel 3 und Anhang IV der Delegierten Verordnung 2019/2014. Ein nach der harmonisierten Norm geprüftes Modell gilt als konform mit diesen Anforderungen — deshalb kommt die Fundstelle in beide Anhänge des Beschlusses 2021/936, und die alte (A11:2020) wurde daraus gestrichen.
- Laut EVS-Eintrag: EVS-EN 60456:2016/A12:2023 gilt seit 1. November 2023 und enthält nur die Änderung der Grundnorm EVS-EN 60456:2016 (seit 3. Mai 2016) — der Eintrag weist ausdrücklich darauf hin, dass es nur die Änderung ist, und verweist auf die Grundnorm. Der Eintrag ordnet die Norm den Verordnungen 2019/2014 (Energiekennzeichnung von Waschmaschinen und Waschtrocknern) und 2019/2023 (Ökodesign-Anforderungen) zu, ICS-Klassifikation 97.060 (Wäschereigeräte).