Perlit als Trennmittel in Futtermitteln zugelassen: Charakterisierung mittels XRD und XRF, Nickel bis 2,48 mg/kg, alveolengängiges kristallines Siliciumdioxid bis 1 %, asbestfrei
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2072 vom 17. September 2026, veröffentlicht am 18. September, hat die Kommission expandierten Perlit als Trennmittel in Futtermitteln für Mast- und Aufzuchtgeflügel (Legehennen, Zucht), Ziervögel, Ferkel und Mastschweine zugelassen, bis 20 000 mg/kg Alleinfuttermittel. Die Zulassung gilt bis 8. Oktober 2036.
- Der Zusatzstoff 1i599 besteht aus mindestens 95,0 % expandiertem Perlit (amorphes Alumosilikat-Vulkanglas) und höchstens 1 % Natrium- und Kaliumfeldspat; CAS 93763-70-3, EG-Nr. 618-970-4. Verunreinigungen: Nickel ≤ 2,48 mg/kg, alveolengängiges kristallines Siliciumdioxid ≤ 1 %, „asbestfrei“ mit Fußnote zur Transmissionselektronenmikroskopie (TEM). Zur Charakterisierung nennt die Verordnung Röntgenbeugung (XRD, EN 13925) und Röntgenfluoreszenzspektrometrie (RFA, EN ISO 12677); Einzelheiten der Methoden stellt das EU-Referenzlabor für Futtermittelzusatzstoffe bereit.
- Im EFSA-Gutachten (EFSA Journal 2025;23:e9781) ergab die XRPD-Analyse von fünf Chargen im Mittel 96,60 % Perlit (96,00–97,50 %), 0,09 % Feldspat, 0,24 % Quarz und 0,05 % Cristobalit, die RFA 75,58 % SiO2 und 13,10 % Al2O3. Nickel lag in drei Chargen bei 2,32–2,48 mg/kg, im Staub bei 4,1–4,5 mg/kg; kristallines Siliciumdioxid bei 0,036–0,139 %, Asbest (Fasern > 0,2 µm) wurde in fünf Chargen nicht nachgewiesen.
- Die Partikelgrößenmessung mit dynamischer Lichtstreuung (DLS) an fünf Chargen lieferte keine Zahlenwerte, weil die Software die Autokorrelationsfunktion nicht bestimmen konnte; laut Antragsteller könnten Partikel und Aggregate oberhalb des DLS-Bereichs liegen. SEM-EDX zeigte Körner aus Aggregaten und Agglomeraten bis zu einigen hundert Mikrometern. Das Staubungspotenzial (Stauber-Heubach) betrug 7841–8150 mg/m3, die Homogenität in Futter für Hühner, Schweine und Rinder einen Variationskoeffizienten von 6,1–7,0 %.
- Die EFSA hielt den Zusatzstoff für Verbraucher und Umwelt für sicher, für Tiere bei 20 000 mg/kg für Masthühner und abgesetzte Ferkel, übertragen auf die übrigen zugelassenen Kategorien; für andere Arten war keine Schlussfolgerung möglich, der Antragsteller zog sie zurück. Wegen des Nickels gilt der Zusatzstoff als haut- und atemwegssensibilisierend; die Verordnung verlangt Verfahren und organisatorische Maßnahmen und, wo Risiken nicht zu beseitigen sind, Haut- und Atemschutz, unter besonderer Beachtung der EU-Vorschriften zur Exposition von Beschäftigten gegenüber kristallinem Siliciumdioxid und Nickel. Die EFSA prüfte auch den Bericht des EU-Referenzlabors zu den Kontrollmethoden für Perlit in Futtermitteln.