Pediococcus pentosaceus NCIMB 12674/DSM 35357 für Silage nur aus mittelschwer silierbarem Material: Ausplattieren auf MRS-Agar nach EN 15786, PFGE nach CEN/TS 17697, Staubungspotenzial der Zubereitung bis 17 400 mg/m³
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1020 der Kommission, veröffentlicht am 8. Mai 2026, lässt bis zum 28. Mai 2036 eine Zubereitung aus Pediococcus pentosaceus NCIMB 12674/DSM 35357 (mindestens 1 × 10¹¹ KbE/g) als Silierzusatzstoff für alle Tierarten zu, in einer Dosis von mindestens 1 × 10⁹ KbE/kg Frischmaterial, nur in mittelschwer silierbarem Material (1,5–3,0 % lösliche Kohlenhydrate in der Frischmasse).
- Methoden: Identifizierung — Pulsfeld-Gelelektrophorese PFGE (CEN/TS 17697) oder DNA-Sequenzierung; Zählung im Zusatzstoff — Spatelverfahren (oder Gussplatten) auf MRS-Agar (EN 15786).
- EFSA-Daten: in 6 Chargen 3,0–4,8 × 10¹¹ KbE/g; in 3 Chargen Blei < 0,50, Cadmium < 0,20, Arsen < 0,50 und Quecksilber < 0,02 mg/kg; Staubungspotenzial 5 500–17 400 mg/m³ (Stauber-Heubach), Partikel unter 100 µm 26,73–41,09 Vol.-%; Verluste < 0,5 log nach 24 Monaten bei 25 °C und 60 % relativer Feuchte.
- Wirksamkeit: 4 Laborversuche in Minisilos zu 1,70 oder 2,75 l, 90 Tage — Deutsches Weidelgras (TM 37,0 %), Ganzpflanzentriticale (65,5 %, schwer silierbar) und Luzerne (38,5 % und 21,0 %). In den Versuchen 3 und 4 hatten die Silos nur Schraubdeckel ohne Gasablassventile, und keiner hatte eine Sickersaftableitung. Die EFSA bestätigte die Wirksamkeit nur für mittelschwer silierbares Material (TM 21–38,5 %); für leicht und schwer silierbares zog sie keine Schlussfolgerungen.
- Anwender: Die Zubereitung ist haut- und atemwegssensibilisierend, Einatmen und Hautkontakt sind ein Risiko, die Augenreizung wurde nicht bewertet. Der Rechtsakt verlangt Haut-, Augen- und Atemschutz, wenn Verfahren und organisatorische Maßnahmen die Risiken nicht beseitigen.