Silage: Zulassung von Pediococcus pentosaceus DSM 14021 (1k1009) bis 2035 verlängert — Zählung auf MRS-Agar nach EN 15786, Identifizierung mittels PFGE nach CEN/TS 17697 oder Sequenzierung, Chargen 5,6–9,4 × 10¹¹ KBE/g, Aflatoxin B1 mit einer Methode mit BG 46 μg/kg geprüft
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/159 der Kommission, veröffentlicht am 30. Januar 2025, verlängert bis 19. Februar 2035 die Zulassung einer Zubereitung aus Pediococcus pentosaceus DSM 14021 als technologischer Silierzusatzstoff für alle Tierarten und hebt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 84/2014 auf, die auch die Stämme DSM 23688 und DSM 23689 umfasste. Grundlage ist das EFSA-Gutachten vom 12. März 2024 (Antragsteller: Chr. Hansen A/S); das EU-Referenzlabor hielt seine frühere Bewertung der Methoden für weiterhin gültig.
- Bedingungen: mindestens 1 × 10¹¹ KBE/g Zusatzstoff (feste Form), Mindestdosis ohne andere Silage-Mikroorganismen 1 × 10⁸ KBE/kg Frischmaterial, nur in leicht (> 3 % lösliche Kohlenhydrate) und mittelschwer silierbarem Material (1,5–3,0 %). Amtliche Methoden: Zählung im Spatelverfahren auf MRS-Agar (EN 15786), Identifizierung durch Pulsfeld-Gelelektrophorese (PFGE) nach CEN/TS 17697 oder DNA-Sequenzierungsverfahren. Das Referenzlabor musste keinen neuen Bericht erstellen (Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 378/2005).
- EFSA-Daten: Fünf Chargen enthielten im Mittel 7,6 × 10¹¹ KBE/g (5,6–9,4 × 10¹¹); das Produkt ist ein Pulver mit gefriergetrocknetem Zellkonzentrat (17–42 %), einem Trennmittel (8 %) und einem Träger (50–75 %). In drei Chargen Cadmium 0,038–0,061 mg/kg, Blei 0,054–0,072 mg/kg, Quecksilber 0,011–0,016 mg/kg, Arsen 0,026–0,044 mg/kg; Aflatoxin B1 unter der BG der Methode, die bei 46 μg/kg liegt. Enterobacteriaceae und E. coli < 10 KBE/g, Coliforme, Hefen und Pilze < 1000 KBE/g, Salmonella in 5 g nicht nachgewiesen.
- Der Stamm wurde aus einer Fleischfermentation isoliert; die Ganzgenom-ANI gegenüber dem Typstamm P. pentosaceus ATCC 33316ᵀ betrug 97,9 %. Die Gelelektrophorese zeigte Plasmide (Anzahl und Größe nicht bestimmt). Im Bouillon-Mikroverdünnungstest lag die MHK von Tetracyclin bei 16 mg/L gegenüber einem Grenzwert von 8 mg/L — eine Verdünnungsstufe, was die EFSA als normale Schwankung ansieht; in den Datenbanken ResFinder und NCBI wurden keine Resistenzgene oberhalb der EFSA-Schwellen gefunden.
- Sicherheit: Eine Literaturrecherche in vier Datenbanken (95 Treffer seit 2014) ergab keine Bedenken; der Stamm bleibt für Tiere, Verbraucher und Umwelt sicher (QPS-Ansatz). Der Zusatzstoff ist als potenziell haut- und atemwegssensibilisierend zu betrachten; zur Augenreizung äußerte sich die EFSA mangels Daten nicht. Die Wirksamkeit wurde nicht neu bewertet, da die Verwendungsbedingungen unverändert sind; der Rechtsakt verlangt Haut-, Augen- und Atemschutz, wenn Verfahren die Risiken nicht beseitigen.